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Was ist zu beachten, wenn am Ende des Jahres noch Urlaub übrig ist? Wann kann ich bedenkenlos einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? In dieser Rubrik erhalten Sie wichtige Tipps zum Umgang mit bestimmten Situationen. Wer hier Fehler begeht, muss unter Umständen teuer dafür bezahlen.
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Betriebsrente und Insolvenz

Was bei Firmeninsolvenz mit der Betriebsrente geschieht, hängt davon ab, ob das insolvente Unternehmen gerettet werden kann. Dann sichert nach wie vor der bisherige Arbeitgeber die Betriebsrente. Wird das Unternehmen – auch nur teilweise – von einem anderen übernommen, gewährt der Rechtsnachfolger, also der neue Arbeitgeber, die Betriebsrente. Kann ein Unternehmen nicht saniert werden, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein:

Die laufenden Betriebsrenten werden mit dem Wert, der zum Insolvenzzeitpunkt gilt, vom PSVaG übernommen. Die bestehenden, unverfallbaren Anwartschaften für spätere Betriebsrenten werden vom PSVaG festgestellt und von diesem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gezahlt. Alle von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer, die unverfallbare Anwartschaften oder Ansprüche auf Betriebsrente haben, können sich direkt an den PSVaG, 50963 Köln wenden.