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Ratgeber

Tipps

 
 
Was ist zu beachten, wenn am Ende des Jahres noch Urlaub übrig ist? Wann kann ich bedenkenlos einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? In dieser Rubrik erhalten Sie wichtige Tipps zum Umgang mit bestimmten Situationen. Wer hier Fehler begeht, muss unter Umständen teuer dafür bezahlen.
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Arbeitsvertrag

Korrektur eines Zeugnisses

Anspruch auf Korrektur des Arbeitszeugnisses besteht, wenn:

 

  • es an einer wohlwollenden und an objektiven Maßstäben ausgerichteten Beurteilung fehlt
  • das äußere Erscheinungsbild unpassend ist (E-Mail, Rechtschreibfehler, Durchstreichungen)
  • die Schwerpunktbildung falsch ist (Erwähnung unwichtiger Tätigkeiten wie „hat Betriebsfeiern organisiert“
  • Auslassungen vorhanden sind (beim Qualifizierten Zeugnis: Fehlen von Merkmalen, die man bei der Berufsgruppe des Beurteilten erwarten würde)

 

Grundsätzlich wird in Zeugnissen eine befriedigende Leistung bescheinigt. Bei Klagen gilt: Arbeitnehmer sind dann beweispflichtig, wenn sie eine befriedigende (durchschnittliche) Leistung korrigiert haben möchten. Sie müssen beweisen, bessere Leistungen erbracht zu haben. Bei einer ausreichenden Bewertung (Note 4) ist dagegen der Arbeitgeber beweispflichtig.