Ab August 2016: Sozialrecht wird einfacher
Ab August 2016: Sozialrecht wird einfacher

Die neuen Regelungen sollen dazu führen, dass Leistungsberechtigte schneller und einfacher Klarheit über ihre Rechtsansprüche haben. 

Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollen die Leistungen genauer auf die persönliche Situation angepasst werden. Leistungsberechtigte sollen besser und individueller in Bezug auf ihre Ansprüche beraten werden. 

Auch die Beschäftigten der Jobcenter sollen von Bürokratie entlastet werden. Im Einzelnen gibt es folgende konkrete Veränderungen im Bereich der Grundsicherung:

  • Längere Bewilligung: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate statt wie bisher für sechs Monate bewilligt.
  • Sanktion entfällt: Legen ältere Menschen, die Hartz IV beziehen, keine Unterlagen zur vorgezogenen Rente vor, so folgt daraus keine Leistungskürzung. Für alle anderen gilt weiterhin, dass Leistungen entzogen werden können, wenn keine Unterlagen vorgelegt werden. 
  • Verlängerung Ein-Euro-Job: Langzeitarbeitslose können zukünftig statt zwei Jahre bis zu drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben. Das gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.
  • Gesamtbetrachtung bei Heizung und Unterkunft: Die Ausgaben für Unterkunft und Heizung müssen künftig nicht mehr jeweils für sich genommen, sondern in Summe angemessen sein. Wenn also die Unterkunft teurer ist als angemessen, kann dies durch geringere Kosten bei der Heizung ausgeglichen werden und umgekehrt.
  • Unpfändbarkeit: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind nach dem neuen Gesetz nicht pfändbar und nicht übertragbar. Die Vorschriften zur Anrechnung von Einkommen, werden einfacher und an die bisherige Rechtsprechung angepasst.
  • Auszubildende: Auszubildende können zukünftig ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen. Bislang war die Möglichkeit des Aufstockens bei Auszubildenden ausgeschlossen. Allerdings werden Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung angerechnet.
  • Leistungen können weiter laufen: Hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden. Das gilt auch, wenn keine Bedürftigkeit mehr vorliegt.


Die genannten Rechtsvereinfachungen, insbesondere mit der Verlagerung der Zuständigkeit für sog. „Aufstocker“ auf die Bundesagentur für Arbeit, sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Kapazitäten schaffen, für die Vermittlung speziell von Flüchtlingen. Dies sei für die Jobcenter eine Aufgabe großer Dimension.