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Zahlen & Fakten
a) Urlaub verfällt grundsätzlich am Ende des Kalenderjahres.
b) Arbeitnehmer*innen, die über das Ende des Kalenderjahres arbeitsunfähig krank sind, behalten ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch bis sie wieder arbeitsfähig sind.
c) Tarifverträge können den Verfall von Urlaubsansprüchen, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus gehen, gesondert regeln.