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Zahlen & Fakten
a) Änderungskündigung, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen ändern will
b) Präventivkündigung, wenn der Arbeitgeber dadurch einen ernstlich drohenden, erheblichen Schaden vom Betrieb abwenden kann
c) Verdachtskündigung, wenn aufgrund von Tatsachen lediglich der Verdacht auf eine erhebliche Pflichtverletzung besteht.