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Zahlen & Fakten
a) Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nur, wenn der Arbeitgeber die Weihnachtsfeier genehmigt hat und an ihr teilnimmt.
b) Ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen der Wohnung und dem Ort der Weihnachtsfeier ist wie der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu behandeln.
c) Mitarbeiter*innen einer nur dreizehnköpfigen Abteilung eines Betriebs mit 230 Beschäftigten stehen bei einer Weihnachtsfeier der Abteilung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.