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Zahlen & Fakten
a) Aufgrund der Nahtlosigkeitsregel kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, auch wenn Antragsteller*innen objektiv nicht in der Lage sind, mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten, weil sie krank sind.
b) Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregel ist, dass die Minderung der Leistungsfähigkeit seit sechs Monaten besteht.
c) Antragsteller*innen müssen im Rahmen ihres Leistungsvermögens bereit sein, zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wenn sie Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregel erhalten wollen.