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Praxisfall
Ratgeber

Der Fall aus der Praxis

Testen Sie Ihr Wissen in den Praxisfällen!
 
 
Die Reihe „Der Fall aus der Praxis“ stellt interessante Sachverhalte dar, über die Arbeits- und Sozialgerichte tatsächlich zu entscheiden hatten. 
Bei uns können Sie Richter spielen! 
Sie entscheiden, wer Recht hat und lesen hinterher, ob Sie richtig gelegen haben.
Viel Spaß!
Der Fall aus der Praxis | Betriebsvereinbarung nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer*innen?

Die Auflösung


Kann die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung davon abhängen? Copyright by Adobe Stock/WavebreakMediaMicro

Die Entscheidungen der Instanzgerichte

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht kamen zu dem Ergebnis, die Betriebsvereinbarung sei wirksam. Der Betriebsrat ließ nicht locker und legte Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht ein.
 

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Die obersten Arbeitsrichter*innen der Bundesrepublik stellten in ihrem Beschluss zunächst die „Strukturprinzipien der Betriebsverfassung“  dar.
Danach sei der Betriebsrat der  „gewählte Repräsentant der Belegschaft“. Er werde im eigenen Namen kraft Amtes tätig und sei nicht an Anweisungen von Arbeitnehmer*innen gebunden. Eine von ihm abgeschlossene Betriebsvereinbarung sei  „kraft Gesetzes unmittelbar und zwingend“  wirksam. Deshalb sei es ausgeschlossen, die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung davon abhängig zu machen, dass eine Abstimmung von Arbeitnehmer*innen ein bestimmtes Zustimmungsquorum erreicht.
 

Das Ergebnis

Richtig ist die Aussage:

Die Betriebsvereinbarung ist unwirksam.

Bundesarbeitsgericht vom 28. Juli 2020; Aktenzeichen 1 ABR

Autor:
Michael Wanner