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Verdachtskündigung
Straftaten während der Arbeit kommen leider vor. Wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten erwischt,...
Verhaltensbedingte Kündigung
Um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt es sich, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einem...
Verhinderung
Viele Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten seit 1900 bis heute unverändert. So wie...
Verjährung
Die Durchsetzung eines Anspruchs (z.B. auf Zahlung des Arbeitsentgelts) kann daran scheitern, dass...
Verletztengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und während der Dauer einer hierauf...
Versetzung
In Unternehmen »mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern« hat der...
Versäumnisurteil
Erscheint eine Partei nicht zum Gerichtstermin, obwohl sie geladen ist, kann das Gericht ein...
Vertrauensschutz
Vertrauensschutz ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der auf dem Rechtsstaatsprinzip basiert.
Vollzeitarbeitsverhältnis
Viele Beschäftigte kehren nach einer Auszeit im Betrieb wieder Teilzeit in den Beruf zurück. Welche...
Kategorie | V

Vertrauensschutz

Die Bürger eines Rechtsstaates müssen sich darauf verlassen dürfen, dass ihr Verhalten, das sich auf eine bestimmte Rechtslage stützt, nicht durch eine Änderung des Rechts später anders bewertet wird und sie dadurch Beeinträchtigungen erleiden können.
 
Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind der Rückwirkung von Gesetzen daher verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Behörden müssen bei ihren Entscheidungen auch das Vertrauen eines Begünstigten auf den Bestand eines Verwaltungsaktes berücksichtigen.
 
Auf Vertrauensschutz kann sich nicht berufen, wer einen Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder sonstige Angaben erwirkt hat, die unrichtig oder unvollständig waren. Gleiches gilt, wenn der Betroffene die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.