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Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wurde im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung durch...
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf...
Urlaubsabgeltung
Arbeitgeber müssen Urlaubsansprüche auszahlen, wenn Beschäftigte ihren Urlaub nicht nehmen konnten....
Urlaubsplanung
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Urlaubswünsche
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Kategorie | U

Urlaub

 

Grundlagen

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Die Mindesturlaubsdauer beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage pro Jahr (= vier Wochen, da der Samstag als Werktag gilt; vgl. § 3 Abs. 2 BUrlG).

 

Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur

  • den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und
  • die einmalige Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG.

 

Nicht erforderlich ist die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Das heißt, der Urlaubsanspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr (= Kalenderjahr) z.B. infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit überhaupt keine Arbeitsleistung erbringt (BAG v. 06.05.2014 - 9 AZR 678/12; 18.03.2003 - 9 AZR 190/02, DB 2003, 1448).

 

Das BUrlG ordnet auch keine Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings geben einige spezialgesetzliche Regelungen dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Urlaub zu kürzen: bei Elternzeit (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG), Pflegezeit (§ 4 Abs. 4 PflegeZG) oder Wehrdienst (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG).

 

Kommt es zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien (Vereinbarung von unbezahltem Sonderurlaub), hindert dies grundsätzlich weder das Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs noch ist der Arbeitgeber zur Kürzung des gesetzlichen Urlaubs berechtigt (BAG v. 06.05.2014 - 9 AZR 678/12).

 

§ 1 BUrlG ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar.

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Urlaub – Grundlagen.

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.


Dort lesen Sie mehr zu:

 

-      Grundlagen

-      Anzahl der Urlaubstage bei Verteilung der Arbeitszeit auf alle oder weniger Tage der

       Woche

-      Anzahl der Urlaubstage bei Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung mit weniger

       Arbeitstagen (Rechtsprechungsänderung!)

-      Anzahl der Urlaubstage bei flexibler Arbeitszeit

-      Anzahl der Urlaubstage bei Schichtarbeit mit freien Tagen

-      Voller Urlaubsanspruch - Wartezeit

-      Anspruch auf Teilurlaub

-      Bruchteile von Urlaubstagen

-      Ausschluss von Doppelansprüchen

-      Zeitliche Lage des Urlaubs

-      Übertragung des Urlaubs auf das folgende Kalenderjahr - Verfall des Urlaubsanspruchs

-      Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

-      Erkrankung während des Urlaubs

-      Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

-      Urlaubsentgelt

-      Urlaubsentgelt bei Leiharbeit

-      Zusätzliches Urlaubsgeld

-      Urlaubsabgeltung

-      Ausschlussfristen und Kündigungsschutzprozess: Urlaubsabgeltungsanspruch

-      Abweichende Regelungen - Unabdingbarkeit

-      Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit

-      Wehrdienst

-      Unbezahlter Sonderurlaub

-      Anspruch auf Freistellung

-      Bildungsurlaub

-      Teilnahme von Mandatsträgern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

-      Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

-      Arbeitshilfen