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Nach § 242 BGB ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Treu und Glauben gilt in Vertragsbeziehungen als elementares Prinzip der Gerechtigkeit, auf das die jeweils andere Seite vertrauen kann.
Dieser Grundsatz fordert von jedem ein Verhalten, das von redlich und anständig denkenden Menschen unter den gegebenen Umständen an den Tag gelegt würde. Es handelt sich dabei um ein allgemeines Prinzip unserer Rechtsordnung, das es verbietet, die eigene Stellung missbräuchlich auszunutzen.