dgb-logo
Ratgeber

Glossar

Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.
 
 

Suche A-Z

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| T| U
V| W| X| Y| Z| Ä| Ö| Ü| 1-9
Klicken Sie auf ein Thema um mehr Informationen zu erhalten:
Dienstliche Verwendung des privaten PKW
Benutzt ein Arbeitnehmer seinen Privat-Pkw mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers für dienstliche...
Patientenrechtegesetz
Im Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die bisherige Rechtsprechung wurde...
Pause
Während der Arbeit mal „abzuschalten“ fällt zunehmend schwer. Durch ständige Erreichbarkeit über...
Personalakte
Personalakte ist jede Sammlung von Unterlagen über einen bestimmten Arbeitnehmer des Betriebs.
Personalfragebogen
Ein Personalfragebogen im Sinne des § 94 Abs. 1 BetrVG ist eine in der Regel formularmäßig...
Personalgespräch
Schon das Wort klingt wie ein Besuch beim Zahnarzt: Personalgespräch. Wann und warum Beschäftigte...
Personenbedingte Kündigung
Von einer personenbedingten Kündigung spricht man, wenn der Arbeitgeber mit der Begründung kündigt,...
Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht des Menschen ist eines der höchsten Schutzgüter die wir kennen. Es ist...
Probearbeit
Immer mehr Bewerber werden vor einer Festeinstellung aufgefordert, die Bedingungen des neuen...
Kategorie | P

Pause

Währen der Arbeit mal „abzuschalten“ fällt zunehmend schwer. Durch ständige Erreichbarkeit über Telefon und Email sind viele Arbeitnehmer*innen ständig im Stand-by Modus. Und aufgrund der weiten Verbreitung von Smartphones ist dies mittlerweile auch nach dem „Feierabend“ der Fall.

In dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Mindestregelungen für Ruhepausen festgeschrieben. Ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden am Tag stehen jeder/m Beschäftigten mindestens 30 Minuten Pause zu.  Beträgt die Arbeitszeit mehr als 9 Stunden, ist die Tätigkeit für 45 Minuten zu unterbrechen. Über die Lage und die Dauer von Pausen hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Dies betrifft auch die Frage, ob die Arbeitszeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Schichten geleistet werden, die durch größere Zeiträume unterbrochen sind.
 
Die Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und müssen innerhalb der Arbeitszeit liegen. Arbeitnehmer*innen sind während dieser Zeit von allen Verpflichtungen freigestellt. Sie können über die Pause frei verfügen und an einem selbst gewählten Ort verbringen. Da Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören, werden sie in der Regel auch nicht bezahlt. 
Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunterbrechung von weniger als 15 Minuten am Stück gewährt, gilt dies nicht als Pause und muss vergütet werden. In Produktionsbetrieben werden oft Frühstücks- und Mittagspausen eingelegt. 

Für Kurzpausen gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Diese stehen unter dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und können nur nach ausdrücklicher Genehmigung genommen werden. Ausnahmen bilden die Erholungszeiten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes etwa bei hoher Lärmbelastung oder ununterbrochener Bildschirmarbeit zu gewähren sind. Dabei darf es sich nicht um eine Mischtätigkeit handeln, die dem Arbeitnehmer die wechselnde Tätigkeit zwischen Bildschirmtätigkeit und sonstiger Arbeit möglich macht. Die Beschäftigung mit einer anderen Tätigkeit während dieser Erholungszeit ist zulässig. 

Einige Tarifverträge enthalten Regelungen für zusätzliche Pausen. Die bekannteste ist die »Steinkühlerpause« von fünf Minuten pro Stunde sowie weitere drei Minuten für den Gang zur Toilette für Fließbandarbeiter. Im normalen Büroalltag wird häufig nur eine Mittagspause gemacht. Wenn sich Arbeitnehmer während der Pause zur Verfügung halten müssen, dient dies nicht der Erholung und kann nicht auf die Pausenzeiten angerechnet werden. Der Gang zur Toilette gehört nicht zur Pause sondern zu den vom Arbeitgeber zu duldenden kurzzeitigen Arbeitsunterbrechungen.

Jens Pfanne - DGB Rechtsschutz GmbH - Frankfurt am Main