Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Grundlagen
Als »ordentliche Kündigung« wird die fristgerechte Kündigung bezeichnet (im Unterschied zur fristlosen außerordentlichen Kündigung).
Die ordentliche Änderungskündigung zielt auf eine Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Bedingungen ab.
Im Hinblick auf die jeweilige Kündigungsbegründung unterscheidet man: betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Ordentliche Kündigung – Grundlagen.
Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.
Dort lesen Sie mehr zu:
- Grundlagen
- Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
- Anhörung des Betriebsrats
- Bedenken
- Widerspruch
- Begründung des Widerspruchs
- Form und Frist
- Beschluss des Betriebsrats
- Vorgehen des Betriebsrats
- Unterrichtung des Gekündigten über den Widerspruch und die damit verbundenen Rechtsfolgen
- Rechtsfolgen eines ordnungsgemäßen »Widerspruchs« gegen eine ordentliche Kündigung
- Zustimmungsverweigerungsrecht aufgrund »freiwilliger« Betriebsvereinbarung
- Verhalten von Betriebsräten bei Kündigungen
- Bedeutung für die Beschäftigten
- Klagefrist
- Sozialwidrigkeit der Kündigung
- Meldepflichten nach SGB III
- Arbeitshilfen