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Kategorie | M

Mobbing

Was ist das?

Der Begriff »Mobbing« leitet sich aus dem englischen »to mob« (= anpöbeln) ab und bezeichnet den Psychoterror, den Arbeitskollegen/-innen oder Vorgesetzte gegen einen Arbeitnehmer ausüben. Mobbing ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Es verstößt gegen fundamentale Maßgaben des Grundgesetzes: »Die Würde des Menschen ist unantastbar« (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) und »Jeder hat das Recht auf … körperliche Unversehrtheit« (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).

Der 7. Senat des BAG hat in seiner Entscheidung vom 15.01.1997 (- 7 ABR 14/96, AiB 1997, 410 = NZA 1997, 781) Mobbing als »systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte« definiert.

Der für Schadensersatzklagen wegen Mobbing zuständige 8. Senat des BAG bleibt auf dieser Linie, orientiert sich aber an dem in § 3 Abs. 3 AGG verwendeten Begriff »Belästigung«:

Belästigung ist hiernach eine »unerwünschte« Verhaltensweise, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang steht und bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06; 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, NZA 2007, 1154).

 

Diese Definition könne auf alle Fälle der Benachteiligung eines Arbeitnehmers - gleich aus welchen Gründen - übertragen werden.

 

Wesensmerkmal der als »Mobbing« bezeichneten Form der Rechtsverletzung des Arbeitnehmers sei damit die systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen/Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung, wobei den einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen für sich allein betrachtet oft keine rechtliche Bedeutung zukomme.

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Mobbing - Was ist das?

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.


Dort lesen Sie mehr zu:

 

-        Was ist das?

-        Mobbing als verbotene Benachteiligung i.S.d. AGG

-        Belästigung

-        Beschwerderecht

-        Leistungsverweigerungsrecht

-        Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung

-        Maßregelungsverbot

-        Beweislast

-        Ansprüche gegen den Belästiger

-        Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

-        Bedeutung für die Beschäftigten

-        Arbeitshilfen