dgb-logo
Ratgeber

Glossar

Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.
 
 
Kategorie | K

Kausalität

Besteht ein Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung ist etwas ursächlich = kausal.

 

Die Kausalität ist rechtliche Voraussetzung für Ansprüche auf Entschädigung. So gibt es z.B. nur Leistungen der Berufsgenossenschaften, wenn ein Unfall bei der Arbeit passiert und dieses Ereignis die Ursache für den Gesundheitsschaden ist.