dgb-logo
Ratgeber

Glossar

Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.
 
 

Suche A-Z

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| T| U
V| W| X| Y| Z| Ä| Ö| Ü| 1-9
Klicken Sie auf ein Thema um mehr Informationen zu erhalten:
Jahressonderzahlung
In Kürze landet auf dem Konto vieler Beschäftigten ein zusätzlicher Geldsegen, das Weihnachtsgeld....
Jugend- Auszubildendenvertretung
Im Herbst ist es wieder so weit: Auszubildende, dual Studierende und junge Beschäftigte wählen in...
Kategorie | J

Jugend- Auszubildendenvertretung

Im Herbst ist es wieder so weit: Auszubildende, dual Studierende und junge Beschäftigte wählen in den Betrieben ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung. Tjark Menssen erklärt, wie man seine Vertretung im Betrieb wählt.

Alle zwei Jahre wählen Auszubildende und Beschäftigte unter 25 sowie Jugendliche unter 18 Jahren ihre Vertreter im Betrieb. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kümmert sich zum Beispiel darum, dass geltende Gesetze und Regelungen wie die Arbeitszeiten eingehalten werden, der Urlaub und die Vergütung stimmt und schlechte Ausbildungsbedingungen im Betrieb keine Chance haben. Und sie macht Druck für die unbefristete Übernahme nach Ausbildung und Studium. Wer solche Fragen nicht mit seinem Arbeitgeber alleine klären will, sollte deshalb die Chance nutzen und im Herbst zur Wahl gehen. Oder besser noch: sich gleich selbst zur Wahl stellen.

Die IG Metall Jugend hat die JAV-Wahl in diesem Jahr unter das Motto »Mitbestimmen. Mitentscheiden. Wählen gehen!« gestellt. Für die Wahl müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Im Unternehmen gibt es einen Betriebsrat
  • Im Betrieb arbeiten mindestens fünf Jugendliche unter 18 Jahren oder Beschäftigte unter 25 Jahren, die eine Ausbildung machen.

 

Wer kann in die JAV?

 

Kandidieren darf, wer am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das gilt auch, wenn die Ausbildung bereits beendet ist.

Kandidaten brauchen kein Mindestalter und müssen nicht seit einer bestimmten Zeit im Betrieb beschäftigt sein.

 

Wer wählt die JAV?

 

Wählen dürfen alle Beschäftigten, die am Wahltag noch nicht volljährig und alle Azubis und dual Studierenden, die am Tag der Wahl noch keine 25 sind.

In der Regel finden die Wahlen in den Betrieben im Oktober und November statt. Der Wahltermin gilt auch für Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die noch keine zwei Jahre arbeiten. Nämlich dann, wenn sie am 1. Oktober bereits ein Jahr oder länger im Amt sind, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken oder die JAV mehrheitlich zurückgetreten ist.

 

Wer unterstützt die JAV?

 

Der Betriebsrat ist der direkte Ansprechpartner für die JAVen.

Auch die IG Metall steht fest an der Seite der JAVen. Mit Seminaren und Schulungen, mit Medien und Materialien sowie als persönliche Ansprechpartnerin bei allen Problemen und Fragen.

 

Wer schützt die JAV?

 

Damit sie ohne Angst vor Sanktionen dem Arbeitgeber die Stirn bieten können, ist die Arbeit der JAVen durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Zudem regelt das Gesetz, dass Beschäftigten keine Nachteile entstehen dürfen, wenn sie sich in der JAV engagieren.