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Die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung, ob Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit am...
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ("Mini-Jobs")
Grundlagen Nach § 8 Abs. 1 SGBIV (neu gefasst durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen...
Gleichbehandlung
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Gleitzeit
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Günstigkeitsprinzip
Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird nicht nur durch den...
Gütetermin
Bei den Arbeitsgerichten findet als erster Verhandlungstermin ein Termin zur gütlichen Einigung...
Kategorie | G

Gütetermin

Bei den Arbeitsgerichten findet als erster Verhandlungstermin ein Termin zur gütlichen Einigung statt.


Im Gütetermin können sich die Parteien vergleichen, es kommt aber nicht zu einem Urteil, Zeugen werden nicht gehört. Gelingt eine gütliche Einigung nicht, bestimmt der Vorsitzende Richter einen Termin zur Fortführung des Verfahrens und zur Verhandlung vor der Kammer (= Kammertermin).