dgb-logo
Ratgeber

Glossar

Bitte wählen Sie eines der folgenden Themen aus.
 
 

Suche A-Z

A| B| C| D| E| F| G| H| I| J| K| L| M| N| O| P| Q| R| S| T| U
V| W| X| Y| Z| Ä| Ö| Ü| 1-9
Klicken Sie auf ein Thema um mehr Informationen zu erhalten:
Eingruppierung / Umgruppierung
In Unternehmen »mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern« hat der...
Einigungsstelle
Die Einigungsstelle ist ein »Organ der Betriebsverfassung«. Sie hat die Aufgabe,...
Elterngeld/Elternzeit
Seit dem 01.01.2007 gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 05.12.2006 (BGBl. I...
Elternzeit
Wer kann Elternzeit nehmen? Beide Elternteile. Das Arbeitsverhältnis ruht während dieser Zeit; eine...
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Vorsorge/Rehabilitation
Am 01.06.1994 ist das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im...
Kategorie | E

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Vorsorge/Rehabilitation

 

Grundlagen

 

Am 01.06.1994 ist das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG) vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft getreten. Es hat das Feiertagslohnzahlungsgesetz sowie die bis dahin in verschiedenen Gesetzen verstreuten Regelungen über die Entgeltsicherung im Krankheitsfall abgelöst.

 

Das EFZG regelt die Entgeltfortzahlung an Feiertagen sowie im Krankheitsfall und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur) einheitlich für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.  

 

Ebenfalls geregelt wird die wirtschaftliche Sicherung an Feiertagen und im Krankheitsfall für die im Bereich der Heimarbeit Beschäftigten (§§ 10, 11 EFZG).

 

Durch das »Gesetz … zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte« vom 19.12.1998 (in Kraft ab dem 01.01.1999) sind die aufgrund des »Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes« v. 25.09.1996 vorgenommenen - zu Lasten der Arbeitnehmer gehenden - Verschlechterungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (und damit in Zusammenhang stehende Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes) weitgehend wieder rückgängig gemacht worden: u.a. Wiederherstellung des vollen Entgeltfortzahlungsanspruches (von 80% auf 100%); Streichung der Verrechnungsmöglichkeit von Krankheitstagen mit Urlaub.  

 

Zuvor schon hatten die Gewerkschaften im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen gegen den massiven Widerstand der Arbeitgeber und ihrer Verbände in vielen Branchen die 100%ige Entgeltfortzahlung durch Abschluss von neuen Tarifverträgen durchgesetzt.

 

Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Vorsorge/Rehabilitation – Grundlagen.

 

Betriebsratspraxis von A bis Z ist Bestandteil des Online-Moduls »Betriebsratswissen online«.

 

 

Dort lesen Sie mehr zu:

 

-    Grundlagen

-    Wartezeit 

-    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Verschulden

-    Erneute Arbeitsunfähigkeit wegen »derselben« Krankheit

-    Erneute Arbeitsunfähigkeit wegen »anderer« Erkrankungen

-    Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei medizinischer Vorsorge oder Rehabilitation

-    Höhe des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

-    Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit

-    Zusammentreffen von Krankheit (oder Vorsorge- und Reha-Maßnahmen)                              und »freien Tagen«

-    Zusammentreffen von Krankheit (oder Vorsorge- und Reha-Maßnahmen)                              und einem Feiertag oder Sonntag

-    Zusammentreffen von Krankheit (oder Vorsorge- und Reha-Maßnahmen)                              und  Kurzarbeit

-    Zusammentreffen von Krankheit (oder Vorsorge- und Reha-Maßnahmen),                            Feiertag und Kurzarbeit

-    Zusammentreffen von Krankheit (oder Vorsorge- und Reha-Maßnahmen)                              und Urlaub

-    Zusammentreffen von Krankheit (oder Vorsorge- und Reha-Maßnahmen)                              und Bildungsurlaub

-    Anzeige und Nachweispflichten

-    Schadensersatzanspruch gegen Dritten

-    Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgeber

-    Heimarbeit

-    Unabdingbarkeit

-    Fälligkeit, Ausschlussfristen, Verjährung

-    Krankengeld

-    Aufwendungsausgleich

-    Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

-    Bedeutung für die Beschäftigten

-    Anzeigepflicht

-    Nachweispflicht

-    Folgebescheinigung

-    Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

-    Mitteilungspflicht bei Erkrankung im Ausland

-    Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

-    Kündigung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit