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Kategorie | D

Druckkündigung

Von einer Druckkündigung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer auf Druck aus der Belegschaft gekündigt wird. 

 

Verlangt ein Dritter, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Arbeitnehmer entlässt und drohen Nachteile, wenn er den Betreffenden weiterbeschäftigt, kann unter strengen Voraussetzungen eine Kündigung als sog. Druckkündigung berechtigt sein. Arbeitgeber dürfen einem Kündigungsverlangen seitens der Belegschaft oder eines Teils seiner Mitarbeiter aber nicht ohne Weiteres nachgeben. Sie müssen sich schützend vor den Betroffenen stellen und versuchen, den Druck abzuwehren.