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Beamtenrecht (allgemein)
Das Beamtenrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen einem Beamten oder einer Beamtin zu...
Beamtenrecht – Beförderung
Eine Beförderung im beamtenrechtlichen Sinne ist die Verleihung eines ein anderen Amtes im...
Befristung
Immer mehr Arbeitnehmer sind befristet beschäftigt und fallen deshalb nicht unter das...
Behinderung der Betriebsratstätigkeit
Das BetrVG stellt die Tätigkeit des Betriebsrats und anderer Organe der Betriebsverfassung in...
Berufsbeamtentum – hergebrachte Grundsätze
Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) bestimmt, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter...
Berufskrankheit
Nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 SGBVII sind »Beschäftigte« kraft Gesetzes in der gesetzlichen...
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Durch die Einräumung von Beteiligungsrechten soll gewährleistet werden, dass in der von der...
Betriebliche Übung
Arbeitsvertragliche Ansprüche können nicht nur durch deren ausdrückliche (schriftliche oder...
Betriebliche-Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern...
Betriebliches-Eingliederungsmanagement
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten...
Betriebsarzt
Betriebsärzte sollen gesundheitliche Belastungen verringern und Gefahren für Beschäftigte...
Betriebsbedingte Kündigung
Eine Kündigung ist betriebsbedingt, wenn sie damit begründet wird, dass eine Weiterbeschäftigung im...
Betriebsratsrechte
Bald starten die Betriebsratswahlen. Betriebsräte vertreten die Interessen der Belegschaft und...
Betriebsratssitzung (Beschlussfassung)
Die Beratungen und Entscheidungen (Beschlüsse) des Betriebsrats finden in »Sitzungen« des...
Betriebsratswahl
In allen Betrieben mit »in der Regel« mindestens fünf »ständigen« wahlberechtigten Arbeitnehmern,...
Betriebsratswahl (kurze Erklärung)
Alle 4 Jahre wählen Beschäftigte zwischen dem 1. März und 31. Mai ihre Vertreter im Betrieb. Tjark...
Betriebsvereinbarung
ine Betriebsvereinbarung ist ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ggf. Gesamtbetriebsrat oder...
Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft (z.B....
Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, wonach derjenige beweisen...
Beweisverwertungsverbot
Arbeitgeber*in A reibt sich die Hände. Die Installation der Video-Überwachungsanlage im...
Bewerbungsverfahrens - anspruch
Der Bewerbungsverfahrensanspruch besteht darin, das ein Bewerber um ein öffentliches Amt verlangen...
Billigkeitszuwendung
Die „Richtlinie für Billigkeitszuwendungen bei Sachschäden, die im Dienst entstanden sind“ bietet...
Brückenteilzeit
Die sog. Brückenteilzeit bezeichnet den Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit nach § 9a TzBfG.
Kategorie | B

Bewerbungsverfahrens - anspruch

Der Bewerbungsverfahrensanspruch ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. Danach haben Beamte Anspruch darauf, dass der Dienstherr über ihre Bewerbung allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entscheidet. Er muss für seine Entscheidung dienstliche Beurteilungen zugrunde legen, die fehlerfrei sind.
 
Ein Gericht kann diesen jedoch nur eingeschränkt überprüfen. Die gerichtliche Kontrolle von Auswahlentscheidungen beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat. Es kann außerdem nachprüfen, ob die Verwaltung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet hat. Schließlich kann das Gericht auch sachfremden Erwägungen nachgehen.
 
Mehr dazu unter „Beamtenrecht - Beförderung“