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Beamtenrecht (allgemein)
Das Beamtenrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen einem Beamten oder einer Beamtin zu...
Beamtenrecht – Beförderung
Eine Beförderung im beamtenrechtlichen Sinne ist die Verleihung eines ein anderen Amtes im...
Befristung
Immer mehr Arbeitnehmer sind befristet beschäftigt und fallen deshalb nicht unter das...
Behinderung der Betriebsratstätigkeit
Das BetrVG stellt die Tätigkeit des Betriebsrats und anderer Organe der Betriebsverfassung in...
Berufsbeamtentum – hergebrachte Grundsätze
Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes (GG) bestimmt, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter...
Berufskrankheit
Nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 SGBVII sind »Beschäftigte« kraft Gesetzes in der gesetzlichen...
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Durch die Einräumung von Beteiligungsrechten soll gewährleistet werden, dass in der von der...
Betriebliche Übung
Arbeitsvertragliche Ansprüche können nicht nur durch deren ausdrückliche (schriftliche oder...
Betriebliche-Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern...
Betriebliches-Eingliederungsmanagement
Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten...
Betriebsarzt
Betriebsärzte sollen gesundheitliche Belastungen verringern und Gefahren für Beschäftigte...
Betriebsbedingte Kündigung
Eine Kündigung ist betriebsbedingt, wenn sie damit begründet wird, dass eine Weiterbeschäftigung im...
Betriebsratsrechte
Bald starten die Betriebsratswahlen. Betriebsräte vertreten die Interessen der Belegschaft und...
Betriebsratssitzung (Beschlussfassung)
Die Beratungen und Entscheidungen (Beschlüsse) des Betriebsrats finden in »Sitzungen« des...
Betriebsratswahl
In allen Betrieben mit »in der Regel« mindestens fünf »ständigen« wahlberechtigten Arbeitnehmern,...
Betriebsratswahl (kurze Erklärung)
Alle 4 Jahre wählen Beschäftigte zwischen dem 1. März und 31. Mai ihre Vertreter im Betrieb. Tjark...
Betriebsvereinbarung
ine Betriebsvereinbarung ist ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ggf. Gesamtbetriebsrat oder...
Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft (z.B....
Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, wonach derjenige beweisen...
Beweisverwertungsverbot
Arbeitgeber*in A reibt sich die Hände. Die Installation der Video-Überwachungsanlage im...
Bewerbungsverfahrens - anspruch
Der Bewerbungsverfahrensanspruch besteht darin, das ein Bewerber um ein öffentliches Amt verlangen...
Billigkeitszuwendung
Die „Richtlinie für Billigkeitszuwendungen bei Sachschäden, die im Dienst entstanden sind“ bietet...
Brückenteilzeit
Die sog. Brückenteilzeit bezeichnet den Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit nach § 9a TzBfG.
Kategorie | B

Berufsbeamtentum – hergebrachte Grundsätze

Eine deutsche Besonderheit

Das Berufsbeamtentum ist eine deutsche Besonderheit. Beamt*innen sind nämlich nicht beim Staat angestellt. Es besteht kein Arbeitsverhältnis. Vielmehr werden Beamt*innen auf Lebenszeit in ein Amt berufen und müssen vom Staat bis an ihr Lebensende alimentiert werden. Sie beziehen also kein Gehalt aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung. Das Recht der Ernennung auf Lebenszeit verlieren Beamt*innen nur, wenn sie im Rahmen eines Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernt werden oder ihnen das Ruhegehalt aberkannt wird.

Öffentliches Dienstrecht statt Berufsbeamtentum?

Nach dem zweiten Weltkrieg gab es Bestrebungen, das Berufsbeamtentum abzuschaffen und stattdessen ein öffentliches Dienstrecht auf arbeitsrechtlicher Basis zu schaffen. Das Vorhaben konnte sich letztlich aber im parlamentarischen Rat nicht durchsetzen. Man einigte sich darauf, das Berufsbeamtentum bestehen zu lassen. Das Beamtenrecht sollte sich an die „hergebrachten Grundsätze“ orientieren. Allerdings sollte es die Erfordernissen eines demokratischen Rechtsstaats berücksichtigen. Insbesondere sollen Beamt*innen der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet sein und nicht einer bestimmten Regierung.

Zur Vertiefung: