Rechtliche Grundlagen
Die Arbeitszeit ist seit jeher Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewesen. Dies ist auch nicht verwunderlich, wenn man an die ebenso unmäßigen wie unmenschlichen Arbeitszeiten denkt, die den Arbeitnehmern in der Frühphase industrieller Produktion aufgezwungen wurden.
Die Wochenarbeitszeit von Industriearbeitern in der Mitte des vorletzten Jahrhunderts betrug oft zwischen 80 und 85 Stunden. Die damaligen Arbeitgeber schreckten auch nicht davor zurück, Kinder bis zu elf Stunden täglich in der Produktion einzusetzen. Darunter waren nicht wenige, die fünf oder sechs Jahre alt waren.
In Verbindung mit häufig unbeschreiblich schlechten Arbeitsbedingungen und einem kärglichen Lohn entwickelte sich rasch eine unvorstellbare Verelendung der Industriearbeiterschaft.
"Gesetzlicher Arbeitszeitschutz" - die heute wichtigste, wenngleich nicht die einzige gesetzliche Regelung auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts stellt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 06.06.1994, in Kraft getreten am 01.07.1994, dar. Das Arbeitszeitgesetz hat die Arbeitszeitordnung (AZO) aus dem Jahre 1938 abgelöst. Kernstücke des ArbZG sind der Acht-Stunden-Tag und das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit.
Der gesetzliche Arbeitszeitschutz hat den Charakter von Mindestarbeitsbedingungen, von denen »zu Lasten« des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf, es sei denn, das Gesetz selbst erlaubt eine solche Abweichung.
Quelle: Betriebsratspraxis von A bis Z (Christian Schoof); Arbeitszeit – Rechtliche Grundlagen.
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- Rechtliche Grundlagen
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- Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG
- Tarifpolitik – Tarifverträge zur Arbeitszeit
- Arbeitszeitregelung durch Tarifvertrag
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