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Daimler droht Millionennachzahlung wegen niedriger Nachtschichtzulage

Rechtsschutzsekretärin Kristina Boger, die das Gewerkschaftsmitglied vertreten hat, freut sich, dass das LAG ihrer Argumentation gefolgt ist. „Die deutliche Schlechterstellung ist nicht mehr mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und der Auswirkungen der Nachtarbeit auf die Gesundheit vereinbar“, so die Juristin.

Das DGB Rechtsschutz Büro Bremen hat einem Daimler-Beschäftigten zur vollen Nachtschichtzulage verholfen. Bislang hatte er statt 50 Prozent nur 15 Prozent Zuschlag bekommen, weil er regelmäßig in Nachtschicht arbeitet. Das Landesarbeitsgericht Bremen sah darin eine Ungleichbehandlung. Bleibt es dabei, können sich die Beschäftigten auf hohe Nachzahlungen freuen.

In einem Pilotverfahren hat das Bremer Büro der DGB Rechtsschutz GmbH für ein Mitglied der IG Metall den vollen Nachtschichtzuschlag vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen erstritten. Das Landesarbeitsgericht sah in der unterschiedlichen Bewertung von regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit eine Ungleichbehandlung.

Paradox: Wer öfter nachts arbeitet, bekommt weniger Zuschlag

Der DGB Rechtsschutz führt das Verfahren stellvertretend für viele tausend Beschäftigte. Allein im Werk Bremen sind nach Information der IG Metall etwa 4.000 Beschäftigte von der Entscheidung betroffen. Dazu kommen noch einige hundert Arbeitnehmer*innen bei den Zulieferern und Dienstleistern. Da viele Tarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie ähnliche Regelungen enthalten, droht der Daimler AG Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Hintergrund der Entscheidung ist die Regelung im Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Unterweser (MTV). Dieser sieht bei unregelmäßiger Nachtarbeit – also weniger als fünf aufeinanderfolgenden Arbeitstagen – einen Zuschlag von 50 Prozent vor. Wer aber regelmäßig Nachtarbeit leistet, bekommt lediglich 15%.

Rechtsschutzsekretärin Kristina Boger, die das Gewerkschaftsmitglied vertreten hat, freut sich, dass das LAG ihrer Argumentation gefolgt ist. „Die deutliche Schlechterstellung ist nicht mehr mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und der Auswirkungen der Nachtarbeit auf die Gesundheit vereinbar“, so die Juristin. 

Unterscheidung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit nicht zeitgemäß

Es sei nicht zu rechtfertigen, dass regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit unterschiedlich behandelt werde. Boger: „Die Entscheidung des LAG Bremen ist ein voller Erfolg und wegweisend für alle Schichtarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie.“

Die Schlechterstellung von Beschäftigten, die regelmäßig in Nachtschicht arbeiten, stammt aus einer Zeit, als Ärzte und Gesundheitspolitiker annahmen, dass unregelmäßige Arbeitszeiten die Gesundheit mehr beeinträchtigen als regelmäßige Nachtarbeit. 

Diese Auffassung ist inzwischen überholt. Zwar belastet auch ständiger Schichtwechsel den Organismus auch nach heutigem Verständnis besonders stark. Dasselbe gilt jedoch auch für regelmäßige Nachtarbeit.

Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 10.04.2019 – 3 Sa 12/18 hier im Volltext

Über uns:

Die DGB Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsberatung und Prozessvertretung für über sechs Millionen Gewerkschaftsmitglieder. Sie betreibt bundesweit 114 Büros, in denen etwa 730 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Die Rechtsvertretung im Arbeits- Sozial- und Verwaltungsrecht erstreckt sich bis zu den obersten Bundesgerichten sowie dem EuGH und dem EGMR. Im Jahr 2017 konnte die DGB Rechtsschutz GmbH für die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften 251 Mio. Euro erstreiten.

Dr. Till Bender
DGB Rechtsschutz GmbH
stellv. Pressesprecher - Online-Redakteur - Rechtsschutzsekretär
Arbeitseinheit Bamberg-Bayreuth -Büro Bamberg
Friedrichstraße 13
96047 Bamberg
Tel.: 0951 - 297560 - Fax: 0951 - 2975620

Autor*in:
Dr. Till Bender,
Abteilungsreferent, Pressesprecher, Redakteur „Arbeit und Recht",
Hauptverwaltung