Betriebsrat hat Anspruch auf Zurverfügungstellung der Fachzeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" (AiB)
Auch wenn allen Betriebsratsmitgliedern vom Arbeitgeber ein Internetzugang ohne Zeit- und Datenmengenbeschränkung eingeräumt wird, kann für den Betriebsrat daneben der Bezug einer Fachzeitschrift erforderlich sein.
Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in seiner gut begründeten Entscheidung vom 25.09.2013 (Az.: 4 TaBV 3/13) und bestätigte hiermit den erstinstanzlichen Beschluss des Arbeitsgericht Stuttgart vom 27.02.2013 (Az.: 19 BV 189/12) welches die Arbeitgeberin verpflichtete, dem Betriebsrat die Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB) als Abonnement zu Verfügung zu stellen. Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung ließ das LAG nicht zu.
Arbeitgeberin legt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein
Gegen die Entscheidung des LAG, die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss vom 25. 09.2013 nicht zuzulassen, legte die Arbeitgeberin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ein. Diese blieb jedoch erfolglos.
Internetzugang des Betriebsrats schließt Bezug arbeitsrechtlicher Fachzeitschrift nicht aus
Mit Beschluss vom 19.03.2014 (Az.: 7 ABN 91/13) wies das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des LAG Baden-Württemberg zurück, da die Argumentation des LAG „offensichtlich richtig“ – bezogen auf die Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ sei, was grundsätzlich auch für andere Fachzeitschriften gelte. Des Weiteren kam das BAG zu dem Ergebnis, dass der Betriebsrat mit Hilfe des Bezugs von AiB „einen strukturierten Zugang zu aktuellen Problemen“ finden könne, was allein der Internetzugang nicht biete.
Kommentar:
Zurverfügungstellung von Fachzeitschriften durch den Arbeitgeber beschließen!
Durch die Entscheidung des BAG wird einmal mehr deutlich, dass Betriebsräte Anspruch auf die Zurverfügungstellung von arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften durch den Arbeitgeber haben. Betriebsräte, deren Büro noch nicht mit einer solchen Fachzeitschrift ausgestattet ist, sollten nicht davor zurückschrecken, durch Beschlussfassung den Arbeitgeber aufzufordern, dem Betriebsrat z.B. die Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ zur Verfügung zu stellen. Rechtsgrundlage für dieses Begehren ist § 40 (2) BetrVG.