Zum Thema „Streikrecht für Beamte“ haben wir bereits im Oktober letzten Jahres berichtet:

Entscheidung zum Beamtenstreik naht


Jetzt findet am Mittwoch, den 17. Januar 2018 die mündliche Verhandlung über vier Verfassungsbeschwerden gegen das Streikverbot für Beamte statt. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte in den Jahren 2008 und 2009 entschieden, dass auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht pauschal vom Streikrecht ausgeschlossen werden dürfen. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) lässt das nur in Ausnahmefällen zu.  Und zwar in Zusammenhang mit Aufgaben, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. 

Die Deutschen Verwaltungsgerichte gehen bislang davon aus, dass alle Beamte allein wegen ihres Status nicht streiken dürfen. In vier Fällen hatten Lehrerinnen und Lehrer wegen ihrer Beteiligung an Warnstreiks Disziplinarstrafen bekommen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) führte deshalb Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Diese Verfahren hat die GEW beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verloren. 

Morgen geht es jetzt vor der Bundesverfassungsgericht um die Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile.

Maßgeblich wird sein, ob das Beamtenrecht im Lichte der Grundrechte neu zu interpretieren ist. Nach Auffassung der Gewerkschaften soll zwar das Berufsbeamtentum mit den typischen Rechten und Pflichten beibehalten werden. Aber das Ziel der Beschwerde ist, dass das Streikverbot entsprechend der Menschenrechtskonvention nur noch für Beamte gilt, die hoheitliche Aufgaben verrichten.

Ob morgen bereits deutlich wird, wie das Bundesverfassungsgerichts  entscheidet, lässt sich noch nicht sagen. Wir werden jedenfalls berichten.


Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

Mittwoch, 17. Januar 2018, 10.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe