Die Asklepios Fachkliniken Brandenburg versuchen auf ihrer Homepage, einen Arbeitsplatz in Ihrer Klinik schmackhaft zu machen, insbesondere für Fachkräfte aus dem Bereich der Pflege. Sie bieten gelegentlich sogar „Starterprämien“ in Höhe von 2.500,00 EUR für Pflegekräfte, die sich für Abteilungen bewerben, in denen der Fachkräftemangel besonders groß ist. Und sie verspricht eine „leistungsgerechte Vergütung“ nach einem Haustarifvertrag.
Der Arbeitgeber ist insoweit aber offensichtlich der Auffassung, dass die Pflegekräfte in Brandenburg weniger leisten als etwa in Hamburg. Jedenfalls sind die Arbeitsentgelte in Brandenburg deutlich niedriger.
In bisherigen Verhandlungsrunden zeigte sich der Arbeitgeber nicht dazu bereit, den Beschäftigten eine adäquate Vergütung zu zahlen
Seit April 2021 führt die Gewerkschaft Verdi mit den Asklepios-Kliniken Brandenburg Tarifverhandlungen für 1450 Beschäftigte, darunter etwa 1300 nichtärztliche Beschäftigte für drei Standorte in Brandenburg an der Havel, Teupitz und Lübben.
Die bislang letzte Verhandlungsrunde fand am 22. Juni 2021 statt - seitdem streikten die organisierten Beschäftigten an insgesamt 16 Tagen, ohne dass die Klinikleitung ein verbessertes und kompromissfähiges Tarifangebot vorgelegt hätte.
In einer Urabstimmung Anfang Oktober hatten rund 91 Prozent der Ver.di-Mitglieder für einen unbefristeten Streik gestimmt.
Der Arbeitgeber hatte daraufhin beim Arbeitsgericht Cottbus beantragt, den Streik so lange zu untersagen, bis Arbeitgeber und Gewerkschaft eine schriftliche Notdienstvereinbarung abschließen. Oder hilfsweise bis Ver.di einen Notdienst einrichtet, der bestimmte von dem Notdienstangebot der Gewerkschaft bisher ausgenommene Stationen und Tageskliniken umfasst.
Der Arbeitgeber meint, Ver.di dürfe nur streiken, wenn es eine schriftliche Vereinbarung über den Notdienst gibt
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Hiergegen hatten die Asklepios Fachkliniken Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) eingelegt.
Mit Beschluss vom 20.10.2021 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ohne mündliche Verhandlung das Begehren der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH zurückgewiesen.
Das LAG hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus bestätigt. Seiner Auffassung nach besteht kein Anspruch des Arbeitgebers, den Streik zu untersagen, weil keine schriftliche Notdienstvereinbarung mit der streikführenden Gewerkschaft abgeschlossen worden ist. Es sei ausreichend, dass der erforderliche Notdienst tatsächlich sichergestellt werde.
LAG: Der Notdienst muss sichergestellt sein
Das Landesarbeitsgericht hat den von ver.di im Rahmen des für den Oktober 2021 angekündigten Streiks des nichtärztlichen Personals angebotenen Notdienst darauf überprüft, ob damit erhebliche Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung hinreichend sicher ausgeschlossen blieben. Im Hinblick auf von der Arbeitgeberin vorgelegte ärztliche Stellungnahmen hat es hieran für einen Teil der von ver.di vom Notdienst ausgenommenen Stationen und Tageskliniken durchgreifende Zweifel angenommen.
Insoweit hat es ver.di konkret die Nachbesserung des Notdienstes für den bevorstehenden Streik auferlegt. Sollten Arbeitgeber und Gewerkschaft noch eine Notdienstvereinbarung abschließen, soll diese Vorrang vor den gerichtlichen Festlegungen haben.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist nicht gegeben.
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