Wertschätzenden Umgang mit Mitarbeitern findet man in vielen Unternehmen eher in Leitbildern, als im tatsächlichen Alltag.
Wertschätzenden Umgang mit Mitarbeitern findet man in vielen Unternehmen eher in Leitbildern, als im tatsächlichen Alltag.

In vielen Leitbildern ist von Wertschätzung die Rede, davon, dass Diskriminierung nicht hingenommen wird und es werden Leitsätze in Thesen für ein besseres Miteinander plakatiert.

 

Nicht geschimpft , ist gelobt genug

Nach der Devise „nicht geschimpft , ist gelobt genug“ wurde Personal häufig früher geführt. Heute weiß man, dass mit Mangel an Anerkennung im schlimmsten Fall die Gesundheit, aber immer Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter torpediert. 

 

Es dürfte zwischenzeitlich allgemein bekannt sein, dass zwischen Wertschätzung, Wohlergehen der Mitarbeiter und Produktivität ein Zusammenhang besteht. Dies entspricht dem Bedürfnis der Menschen, mit dem was sie sind, was sie machen und leisten, privat und beruflich anerkannt, also wertgeschätzt zu werden.

 

Die Autorin listet im Folgenden ein paar laufende oder kürzlich laufende Fälle auf und/oder ihr Erleben im Bekannten - und Freundeskreis, in dem das Gegenteil von Wertschätzung passiert.

 

Versetzung, die wie eine fristlose Kündigung wirkt

Eine Gebäudereinigungsfirma hat einen langjährigen Auftrag verloren. Frau Neumann ist wie ihre Kolleginnen ebenfalls langjährig geringfügig mit maximal eineinhalb Stunden täglich beschäftigt. Ganz kurz vor Auslaufen des Auftrags erhält Frau Neumann ein Schreiben in dem ihr das erklärt wird, man könne sie jetzt in „Schissibussi“ einsetzen.

 

Der Punkt dabei ist, dass „Schissibussi“ ein Ort ist, den sie mit öffentlichen Nahverkehr gar nicht erreicht. Die Uhrzeiten ändern sich und die einfache Wegstrecke ist so weit, dass sie noch Geld mitbringen muss.

 

Eine Gebäudereinigerin verdient um die zehn Euro brutto die Stunde. Wenn sie bei 15 Euro Tagesverdienst noch Fahrtkosten hat, lohnt sich das schlicht nicht. Der Hinweis auf steuerliche Absetzung der Fahrtkosten geht völlig fehl. Denn bei geringfügig Beschäftigten zahlt der Arbeitnehmer ohnehin keine Steuer. Kosten mindern also sofort den Lohn. Frau Neumann und ihre Kolleginnen weigern sich dieser Versetzung nachzukommen und stehen ab sofort ohne Geld da.

 

Selbstverständlich muss der Arbeitgeber das mildeste Mittel wählen, mit den Arbeitnehmern sprechen, gegebenenfalls Änderungskündigungen aussprechen. Das bedeutet, das bisheriges Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist kündigen und gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen ab Ablauf der Kündigungsfrist anbieten. Aber hier wirkt die Versetzung wie eine fristlose Kündigung. Das Risiko in der Kündigungsfrist keine Arbeit anbieten zu können, ist ein typisches Arbeitgeberrisiko, dass in den obigen Fällen auf die Arbeitnehmer abgewälzt wurde.

 

Frau Neumann und ihre Kolleginnen haben sich erfolgreich gewehrt. Letztlich wird der Lohn während der Kündigungsfrist bezahlt. Aber es bleibt der schale Geschmack, wie man mit Arbeitnehmerinnen umgegangen ist, die jahre- bis jahrzehntelang unbeanstandet für den Arbeitgeber gearbeitet haben.

 

Abteilungsschließung und Mitarbeiter soll selber sehen, wo er ein freies Büro findet

In einem anderen Fall schließt der Arbeitgeber eine komplette Abteilung des Betrieben. Die in dieser Abteilung beschäftigten Arbeitnehmerinnen fordert er auf, sich ihrerseits ein freies Büro zu suchen, in dem sie arbeiten können.

 

Klar war hier Knatsch vorausgegangen, aber Herrn Neumann die Suche nach einem Büro selbst zu überlassen ist schon ein starkes Stück: Du musst vor Deinem Urlaub noch Dein Büro räumen und die Frage: „wohin denn?“ wurde  - wenn wir es höflich ausdrücken wollen  - nicht zielführend beantwortet.

 

Die Schließung der Bankfiliale wird den Kunden angekündigt

Kunden einer Bankfiliale erhalten ein fast euphorisch klingendes Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wird, eine neue Filiale freue sich, sie zukünftig betreuen zu dürfen.. Nur ist die jetzt zuständige Filiale um die 30 Kilometer von der bisherigen entfernt, die jetzt geschlossen wird.

 

Auf die Frage wohlmeinender Kunden, an Mitarbeiter der örtlichen Bank, wo sie denn demnächst arbeiten, gibt ein Mitarbeiter kleinlaut zu, dass mit ihnen noch nicht gesprochen worden sei. Sie mit anderen Worten von der Schließung noch nichts wussten.

 

Diesem Arbeitgeber waren offenbar die Kunden sind wichtig, seine Mitarbeiter hingegen nicht.

 

Lohnklau durch subtilen Druck

Eine andere Unart ist, nicht von den Mitarbeitern zu verantwortende Minusstunden durch Vertragsänderungen aufzufangen.

 

Juristisch korrekt ist, dass Vertragsänderungen  - wie etwa die Verringerung der Wochenstundenzahl  - nur mit beidseitigem Einverständnis durchgeführt werden können. Sonst muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. 

 

Es geht aber auch mit subtileren Mitteln: Die in Aussicht gestellte Versetzung in eine weit entfernte Filiale und es ist doch nur vorrübergehend und wupps wird die Einverständniserklärung auch von Frau Neumann unterzeichnet, aber leistungssteigernd ist ein solcher Umgang sicher nicht.

 

Lohnzahlung verzögert sich

Insbesondere bei Liquiditätsschwierigkeiten laufen die Arbeitnehmer oft Monat für Monat ihrem Lohn hinterher. Und dass, obwohl sie mit dem Lohn ihrerseits wichtige Verpflichtungen wie Mietzahlungen bedienen müssen.

 

Ein Arbeitgeber kommt mit den Lohnzahlungen einfach nicht hinterher. Herr Neumann und seine Kollegen klagen deshalb die Löhne ein, die ihnen unstreitig zustehen.

 

Kurz vor dem anstehenden Gütetermin wird dieser Lohnrückstand gezahlt, zuzüglich der Verzugspauschale von 40 Euro. Soweit so gut, aber auch der nächste Lohn muss, nachdem er fällig geworden ist, wieder eingeklagt werden. 

 

Höchstens zwei Wochen Urlaub am Stück

Ein anderer Arbeitgeber teilt mit: „Bei uns werden dieses Jahr maximal 2 Wochen Urlaub am Stück gewährt.“ Das Bundesurlaubsgesetz ist hierzu eindeutig: Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren.

 

Natürlich kennt das jeder, dass die Sommerferien bei Eltern der schulpflichtigen Kinder heiß begehrt sind. Und natürlich kann nicht jeder Urlaub haben, wie er will und es muss eine Regelung gefunden werden. Dringende betriebliche Gründe, die einer Urlaubsgewährung zu einem gewissen Zeitpunkt entgegen stehen, mag es geben. 

 

Es ist immer eine Störung im Betriebsablauf, wenn ein Arbeitnehmer nicht da ist, das reicht aber nicht aus, den Urlaub zu verweigern oder einzuschränken. Eine so pauschale Regelung ist unwirksam. Die Versäumnisse des Arbeitgebers für ausreichend Personal  und für Vertretung zu sorgen, werden so in  unzulässigere Weise auf die Arbeitnehmerseite abgewälzt.

 

 
Arbeit auf Abruf unter zehn Stunden wöchentlich

Frau Neumann hat einen geringfügigen Arbeitsvertrag geschlossen. Es soll eine Arbeit auf Abruf sein. Der Arbeitgeber wollte es ganz flexibel und hat die wöchentliche Stundenzahl im Arbeitsvertrag offengelassen. 

 

Das ist zwar rechtliche möglich, aber dann bestimmt § 12 des Teilzeit-und Befristungsgesetzes, dass bei Arbeit auf Abruf zehn Stunden wöchentlich als vereinbart gelten. Frau Neumann hat alle Stunden gearbeitet zu denen sie aufgefordert wurde, auch ohne darauf zu achten, ob die Ankündigung fristgerecht war. 

 

Der Arbeitgeber hat sie aber weniger als zehn Stunden eingesetzt. Nur die abgeleisteten Stunden wurden gezahlt und natürlich auch kein Urlaub. Dies wurde auch nicht umgehend korrigiert, als man sich um etwas anderes stritt. Zwei Instanzen mussten durchlaufen werden, ehe Frau Neumann über die Nachzahlung inklusive Verzinsung verfügen konnte.

 

Ansprüche totschweigen

Befremdlich ist auch immer wieder die Ignoranz gegenüber außergerichtlichen Schreiben und gerichtlichen Terminen und Auflagen.

 

Dass ein Arbeitgeber anderer Auffassung ist als sein Mitarbeiter, ob eine finanzielle Forderung besteht, ist zunächst einmal nicht ungewöhnlich. So fangen die meisten Streitigkeiten an.

 

Aber auf außergerichtliche Schreiben nicht zu antworten, auf die Klage nicht zu reagieren, gegen das ergangene Versäumnisurteil Einspruch nur einlegen lassen und dann zum nächsten Termin wieder nicht zu kommen und den Lohn möglicherweise auch noch vollstecken zu lassen, das ist das Gegenteil von Wertschätzung.

 

Das sagen wir dazu:

Schon bei diesen Einzelfällen, die sich in einem überschaubaren Zeitraum aufhäuften, drängt sich auf, dass hier gehörig was schiefläuft. Die Beispiele sind das Gegenteil von Wertschätzung. Woran liegt das? 

An den schlecht ausgebildeten Führungskräften? An fehlender Empathie? Dem eigenen Druck alles ohne Personal und schnell zu schaffen?

Besonders verletzend findet es die Autorin, wenn langjährige Mitarbeiter mit bis dahin tadellosem Ruf menschlich so schäbig abserviert werden. Dies hinterlässt unnötig persönliche Narben, die mitunter durch eine Abfindung etwas überschminkt werden, die aber bei nur sozial angemessenem Verhalten gar nicht entstanden wären. Bei ihrem Hund würde die Autorin sagen: „Dauerpfui!“