Finger weg von durch Anzeigen beworbenen Abfindungsrechnern im Internet! Copyright by Coloures-Pic/Fotolia
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„Vielleicht sollte ich das einmal ausprobieren“ sagte ich mir, als ich neulich im Internet über einen Abfindungsrechner gestolpert bin. Unterstützt wurde diese Werbung durch ein Foto mit einem vertrauenswürdigen Gesicht: Der Herr, der mich so zuversichtlich und wissend anlächelte, könnte durchaus Rechtsanwalt sein. Jedenfalls stellte er sich so dar, seriös und mit einem siegessicheren Lächeln.
 
„Der Mann kann dir bestimmt helfen!“ (Eine Werbung mit einer seriösen Rechtsanwältin ist mir übrigens nie aufgefallen. Na gut. Vielleicht war nur gerade kein passendes weibliches Modell zur Hand.)
Wie ich es erwartet hatte, wurden zunächst einige Daten von mir abgefragt: Wie lange ich beschäftigt bin, was ich verdiene, wie viele Beschäftigte mein Arbeitgeber hat und wann ich die Kündigung erhalten habe. Das war mir noch verständlich.
 
Aber warum wollten die auch meinen Wohnort wissen? Hängt davon etwa auch die Abfindungshöhe ab? Nun gut. Gespannt war ich, als ich auf die Spalte „Ergebnis“ gedrückt habe.
Aber statt mir endlich zu sagen, welche Abfindung ich denn nun erhalten werde, wurde meine E-Mail-Adresse abgefragt.
 
Aha! Wusste ich es doch! Die wollten einfach nur meine persönlichen Daten! Wahrscheinlich (genau weiß ich es nicht, denn um nicht noch mehr Spam-Mails zu erhalten, habe ich das Programm verlassen) sollte mir nur ein Anwalt oder eine Anwältin empfohlen werden. Sicherlich nicht der seriöse Herr aus der Werbung. Sondern ein „echter“, der sich vermutlich auch ungefragt mit mir in Verbindung gesetzt hätte. Deswegen auch die Abfrage meines Wohnortes.
 
Fazit: Es gibt auch seriöse Rechner, die als Hilfe dienen können, um die Höhe einer Regelabfindung zu erfahren. Da werden dann auch keine persönlichen Daten wie Wohnort oder Mail-Adresse abgefragt und ebenso wenig suggeriert, man könne diese Abfindung auf jeden Fall bekommen. Aber: Finger weg von durch Anzeigen beworbenen Abfindungsrechnern im Internet! Schade um die vergeudete Zeit. Seriös können sie ohnehin nicht sein. Denn: Leser unserer Homepage wissen: Ein Anspruch auf eine Kündigungsabfindung besteht nicht. Da kann auch der zuversichtlich lächelnde Mann aus der Werbung nichts dran ändern.
 
 
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