Gesetzlicher Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn wurde auf 9,82 € brutto pro Arbeitsstunde erhöht (zuvor 9,60 €). Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020. Eine weitere Erhöhung auf 10,45 € erfolgt zum 1. Juli.  Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP ist eine Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 auf 12 € vorgesehen.

Die Mindestausbildungsvergütung steigt auf 585 € im ersten Ausbildungsjahr, 690 € im zweiten Ausbildungsjahr, 790 € im dritten Ausbildungsjahr und 819 € im vierten Ausbildungsjahr.

 

Betriebsratswahl:

Dieses Jahr werden von Anfang März bis Ende Mai die Betriebsräte neu gewählt. Wahlberechtigt sind dieses Mal auch jugendliche Beschäftigte zwischen 16 und 18 Jahren. Das Wahlalter wurde entsprechend gesenkt. Wählbar ist man aber nach wie vor erst mit 18 Jahren.

 

Steuern:

Wie in jedem Jahr ist der Grundfreibetrag für Erwachsene angestiegen, diesmal um 240 €. Wer ledig ist, hat damit ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.984 € im Jahr Einkommensteuer zahlen. Der Betrag verdoppelt sich für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.

 

Rentenversicherung:

Auch der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich zum 1. Januar 2022 geändert. Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung beträgt nun 83,70 € monatlich.

 

Betriebsrente:

Hier gibt es durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab Januar diesen Jahres einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Wenn Arbeitnehmer*innen einen Teil ihres Verdienstes in eine Betriebsrente umwandeln, müssen Arbeitgeber nun immer die ersparten Sozialversicherungsbeiträge zugunsten der Beschäftigten an die Versorgungseinrichtung wie die Direktversicherung oder die Pensionskasse weiterleiten. Das galt bisher nur bei Entgeltumwandlungen, die ab Januar 2019 neu abgeschlossen wurden. Wenn Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommen, ist genauer hinzuschauen. Denn von diesen neuen Regelungen kann in Tarifverträgen abgewichen werden.

 

Elektronische Arbeitslosmeldung:

Bisher musste man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, während die Meldung als arbeitsuchend online möglich war. Aufgrund der Corona-Pandemie gab es Übergangsvorschriften, mit denen eine persönliche Meldung zunächst nicht notwendig war. Zum 1. Januar ist die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft getreten. Damit gibt es nun neben der persönlichen Vorsprache eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Dafür wird der elektronische Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz genutzt, also die sogenannte "Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises.

 

Krankmeldung:

Auch eine weitere lästige Pflicht wird dieses Jahr abgeschafft. Bisher musste man die Arbeitsunfähigkeit („gelber Schein“) selbst bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber abgeben. Das barg für Beschäftigte das Risiko, Anspruch auf Lohn oder Krankengeld zu verlieren und wegen des Meldeversäumnisses abgemahnt zu werden. Seit dem 1. Januar müssen Ärztinnen und Ärzte die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse melden, ab Juli gilt das auch für die Meldung an den Arbeitgeber.

 

Kurzarbeitergeld:

Hier gibt es nach wie vor befristete Sonderregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, aktuell verlängert bis zum 31. März 2022. Das betrifft die maximale Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten und den erleichterten Zugang (nur 10 Prozent der Belegschaft müssen vom Entgeltausfall betroffen sein). Außerdem können Leiharbeitnehmer*innen Kurzarbeitergeld beziehen. Wer einen Minijob hat, dessen Hinzuverdienst aus der geringfügigen Beschäftigung wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

 

Budget für Ausbildung:

Seit zwei Jahren gibt es das Budget für Ausbildung. Es soll jungen Menschen mit Behinderungen den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung erleichtern und eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen bieten. Kostenträger ist die Bundesagentur für Arbeit. Zum 1. Januar 2022 wurde der persönliche Geltungsbereich des Budgets für Ausbildung erweitert auf Personen, die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind. Auch sie können noch ein Budget für Ausbildung und damit eine reguläre betriebliche Ausbildung aufnehmen.

 

Teilhabe am Arbeitsleben:

Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern, gibt es seit dem 1. Januar 2022 bundesweit eingerichtete, unabhängige Ansprechstellen für Arbeitgeber. In diesen Einheitlichen Ansprechstellen wird über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informiert, beraten und bei der Antragsstellung unterstützt. Das Teilhabestärkungsgesetz sieht diese Beratungsstellen vor, um Arbeitgebern die Scheu zu nehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen.