Besonders auf Intensivstationen müssen Beschäftigte oft stundenlang FFP2-Masken tragen. Copyright by Adobe Stock/VAKSMANV
Besonders auf Intensivstationen müssen Beschäftigte oft stundenlang FFP2-Masken tragen. Copyright by Adobe Stock/VAKSMANV

Der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen empfiehlt Maskenpausen, wenn während der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
 

Gewerkschaftsmitglied verlangt Pause von der Maske

Eine Intensivkraft in einer Recklinghäuser Klinik, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, hatte aufgrund entsprechender Empfehlungen von der Klinikleitung verlangt, nach 75 Minuten Arbeit auf der Intensivstation eine 30-minütige Maskenpause zu erhalten. In dieser Zeit wollte sie anderweitige Arbeiten verrichten, die keine Maske erfordern.
 
Daraufhin wurde sie auf eine andere Station versetzt.
 
Gegen diese Strafversetzung hatte sie vor dem Arbeitsgericht geklagt und sich auf die erschwerten Arbeitsbedingungen durch das Tragen einer FFP2-Maske berufen. Außerdem sei diese Versetzung auch deshalb nicht sachgerecht, weil ohnehin geschultes Personal auf Intensivstationen fehle.
 

Arbeitsgericht weist die Klage ab

Das Arbeitsgericht Herne gab allerdings dem Arbeitgeber Recht. Die Versetzung sei im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers berechtigt und trage auch den Sorgen der Beschäftigten über ihre Gesundheit Rechnung.
 
Das letzte Wort dürfte in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beschäftigte hat eine Berufung angekündigt.
 
Ein Interview mit dem strafversetzten Gewerkschaftsmitglied gibt es bei ver.di TV

Das sagen wir dazu:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch die Urteilsgründe sind noch nicht bekannt. Man darf aber gespannt sein:
Die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ist nämlich nur dann zulässig, wenn sie den Grundsätzen billigen Ermessens entspricht. Und daran darf man getrost zweifeln. Hier sieht es doch eindeutig danach aus, als habe der Arbeitgeber das auf seine Rechte pochende Gewerkschaftsmitglied strafversetzt, um sich dadurch der geforderten Maskenpause zu entziehen.

Sieht so „billiges Ermessen“ aus?