Jean-Baptiste Abel
Jean-Baptiste Abel

Zugegeben, ich bin nicht Seeman genug, um zu beurteilen, wie es auf hoher See aussieht. Aber so wie in der Seefahrt die Angst vor Seeungeheuern gewichen ist und niemand mehr befürchten muss, vom Rand der Erdscheibe ins Bodenlose zu kippen, gibt es in einem gut vorbereiteten Verfahren vor Gericht nichts zu befürchten. Gerade vor den Arbeits- und Sozialgerichten haben die meisten Richter großes Verständnis für die Anliegen der Kläger*innen. Sie wissen auch, dass es für die allermeisten eine ungewohnte und unangenehme Situation ist.

Außerdem sind Sie ja nicht allein. Mit einer/einem Rechtssekretär*in haben Sie einen Experten an Ihrer Seite, der alle juristischen Fragen beantwortet.

Niemand muss Angst vor einem Gerichtstermin haben. Die Zahl der von Richter und Gegenanwalt verspeisten Kläger*innen liegt in den letzten Jahrzehnten stabil bei null. Niemand wird Sie aus dem nichts mit ihren Strafzetteln wegen Falschparkens oder irgendwelchen Jugendsünden überfallen. Und dem aus Film und Fernsehen bekannten Überraschungszeugen, der kurz nach der Werbepause sein Schweigen bricht und dem Fall unter Tränen eine neue Wendung gibt, bin ich noch nie begegnet.

Im Gegenteil.

Dass Jurist*innen einen Ruf als Langweiler haben, kommt nicht von ungefähr. Unsere Arbeit besteht zu großen Teilen daraus, herauszufinden, wie die Rechtslage ist und wie die Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben, welche Argumente für welche Sichtweise sprechen und wie man das Gericht am besten von unserem Standpunkt überzeugen kann. Dann schreiben wir das auf und schicken es ans Gericht und den Gegner. Wenn es dann zum Gerichtstermin kommt, weiß jeder längst, was die jeweils andere Seite denkt und die/der Richter*in lässt meistens schon zu Beginn der Verhandlung durchblicken, wie sie/er den Fall sieht. Handfeste Überraschungen erlebt man vor Gericht selten.

Spannend geht anders. Gut so.

Wir Rechtssekretär*innen können so gut abschätzen, wie das Verfahren ausgehen wird. Natürlich gibt es Dinge, die man auf die eine oder andere Weise sehen kann, aber wenn Richter*innen entscheiden, müssen sie ihr Urteil begründen. Und in den meisten Fällen gibt es die Möglichkeit, ein Urteil mit der Berufung überprüfen zu lassen. Da lässt sich so manche Fehlentscheidung aus der ersten Instanz korrigieren.

Meine Kolleg*innen und ich wissen, was wir tun. Wenn wir Ihr Verfahren betreuen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie in guten Händen sind und keinen Schiffbruch erleiden werden.