Darf mir mein Chef verbieten, mir meine Weihnachtspäckchen an den Arbeitsplatz liefern zu lassen?
Darf mir mein Chef verbieten, mir meine Weihnachtspäckchen an den Arbeitsplatz liefern zu lassen?

Grundsätzlich gilt: Wenn der Chef es nicht untersagt hat, darf ich mir mein Päckchen auch in den Betrieb liefern lassen.
 
Aber man sollte bedenken: Machen das in einem Großbetrieb mit mehreren hundert Beschäftigten viele, kann es schnell zu Betriebsablaufstörungen im Empfang oder der Poststelle kommen. Außerdem: Bei vielen oder großen Paketsendungen kommt es zu Problemen bei der Zwischenlagerung der Pakete im Betrieb.
 

Chef darf Paketempfang untersagen

 
Wegen dieser möglichen Beeinträchtigungen kann der Chef aufgrund seines generellen Weisungsrechts (§ 106 Gewerbeordnung) untersagen, sich private Päckchen in den Betrieb schicken zu lassen.
 
Sofern ein Betriebsrat existiert, hat dieser nach § 87 Absatz 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht.
 
Wenn ein Verbot existiert, kann ein Verstoß zu einer Abmahnung, im Wiederholungsfall auch zu einer Kündigung führen.
 

Kein Shopping während der Arbeitszeit

 
Zu beachten ist außerdem:
Wenn es erlaubt ist, sich Päckchen in den Betrieb liefern zu lassen, bedeutet dies noch lange nicht, dass der Beschäftigte Internet-Bestellungen während der Arbeitszeit oder gar von seinem Dienst-PC aus vornehmen darf.
 
Zur privaten Nutzung von Internet und Smartphone am Arbeitsplatz gelten besondere Regelungen.

 

Tipp der Redaktion:

Ein etwaiges Verbot des Arbeitgebers, sich Päckchen an den Arbeitsplatz liefern zu lassen, ist selbstverständlich zu beachten.
 
Gibt es keine Regelungen, empfiehlt es sich, den Chef vorher zu fragen, schon allein deshalb, um nicht den Verdacht einer etwaigen vertragswidrigen Bestellung vom Arbeitsplatz aus aufkommen zu lassen. Heimlichkeit begründet schnell einen entsprechenden Verdacht!
 
Außerdem sollten Sie eine Erlaubnis nicht schamlos ausnutzen. Wenn Sie sich Ihren gesamten Hausrat einschließlich umfangreicher Sportausrüstung ins Büro liefern lassen und Ihre Einkäufe tagelang im Flur herumstehen, führt dies früher oder später zu Problemen und einem generellen Verbot.
 
Wenn Sie wegen Ihrer Arbeitszeiten zu Hause für den Paketzusteller nicht erreichbar sind, sollten Sie Ihren Nachbarn fragen, ob er Ihre Pakete annimmt, oder an die Möglichkeit einer Packstation denken.

 

Links:


Was Sie unternehmen können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, erfahren Sie in unserem Tipp: Abmahnung - Wirksamkeit und Gegenmaßnahmen

 

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