Von Beginn an sprachen Gewerkschaften in der Montanindustrie ein mächtiges Wort mit. Eine der ersten Errungenschaften war das Montan-Mitbestimmungsgesetz. Copyright by Adobe Stock/fra
Von Beginn an sprachen Gewerkschaften in der Montanindustrie ein mächtiges Wort mit. Eine der ersten Errungenschaften war das Montan-Mitbestimmungsgesetz. Copyright by Adobe Stock/fra

Der Deutsche Bundestag beriet am 10. April 1951 das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen- und Stahlerzeugenden Industrie. Das Montanmitbestimmungsgesetz trat am 21. Mai 1951 in Kraft. Seitdem sind Aufsichtsräte in der Montanindustrie paritätisch besetzt. Jetzt wird das Gesetz 70 Jahre alt.
 

Das Montanmitbestimmungsgesetz wurde schon früh gefordert

Nach dem Zweiten Weltkrieg traten Gewerkschaften für eine Demokratisierung der Wirtschaft ein. Sie forderten eine Gleichbehandlung von Arbeit und Kapital. Schon im Frühjahr 1947 kam es zu ersten Erfolgen. Erste eigenständige Interessenvertretungen der Beschäftigten fanden den Weg in die Eisen- und Stahlindustrie an Rhein und Ruhr.
 
Die Forderungen der Gewerkschaften setzten sich nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland fort. Arbeitnehmervertreter sollten paritätisch in allen Entscheidungsorganen der Wirtschaft vertreten sein. Hans Böckler, DGB-Vorsitzender und Vater der  Montanmitbestimmung, forderte auf dem Gründungskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Oktober 1949 ausdrücklich eine absolute Gleichberechtigung von Arbeit und Kapital.
 

Das Lebenswerk von Hans Böckler

1894 war Hans Böckler dem Deutschen Metallarbeiterverband und der SPD beigetreten. 1928 erhielt er einen Sitz im Reichstag. Während der Zeit des Nationalsozialismus stand er mit dem Widerstandskreis um Wilhelm Leuschner in Verbindung. Mit der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurde er dessen erster Vorsitzender.
 
Hans Böckler hat sein Leben lang für die Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit gekämpft.
 

Die Bundesregierung übernahm die Forderungen der Gewerkschaften nicht

Ganz schnell ließ sich seine Vorstellungen jedoch nicht umsetzen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer legte 1950 einen Gesetzesentwurf vor. Die Forderungen der Gewerkschaften übernahm sie dabei nicht. Die Arbeitnehmervertreter sollten lediglich ein Drittel der Sitze in Aufsichtsräten erhalten.
 
Deshalb rief die IG Metall ihre Mitglieder in den Hüttenwerken zum Streik auf; fast 96 Prozent der Beschäftigten stimmten dafür. Die Arbeitgeber gaben dennoch nicht nach. Sie war sich allerdings auch nicht ganz einig. In der Schwerindustrie wollte man einen Streik unbedingt verhindern. Dieser Bereich drohte, von einem Arbeitskampf am meisten betroffen zu werden.
 

Der Bundeskanzler vermittelte

Im Januar 1951, kurz bevor Hans Böckler verstarb, schaltete sich Bundeskanzler Adenauer ein und brachte die beiden Seiten wieder an den Verhandlungstisch. Der Schwerpunkt der Gespräche bezog sich auf Regelungen für die Montanindustrie. Den Bergbau ließ man erst mal außen vor. Für den Montanbereich konnten sich die Beteiligten auf gemeinsame Richtlinien über eine Mitbestimmung einigen.
 
Das daraufhin am 10. April 1951 beschlossene Gesetz wurde am 21. Mai 1951 veröffentlicht.
 

Aufsichtsräte setzten sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zusammen

Danach setzte sich der Aufsichtsrat aus der gleichen Anzahl von Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite zusammen. Das Besondere an dieser Regelung ist, dass die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter keine Beschäftigte des Unternehmens sein müssen.
 
Sie wurden im Einvernehmen mit den Betriebsräten direkt von den Gewerkschaften benannt. Man einigte sich darüber hinaus auf ein weiteres „neutrales“ Aufsichtsratsmitglied.
 
Die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie war von Beginn an etwas ganz besonderes. Zum 60-jährigen Geburtstag des Gesetzes zur Montan-Mitbestimmung sagte das DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel, die nächsten Krisen würden zeigen, dass das Montan-Modell in der Unternehmensführung überlegen ist.
 

IG Metall und IG Berbau, Chemie, Energie laden ein

IG-Metall und IG Bergbau, Chemie, Energie hatten zur Festveranstaltung „60 Jahre Montanmitbestimmung - Blick zurück nach vorn“ eingeladen. Gastrednerin war die damalige Ministerpräsidenten Hannelore Kraft.
 
„Wenn die Unternehmen wollen, dass die Beschäftigten betrieblich und verantwortlich denken, dann dürfen sie nicht von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sein. Der Zugang zu Mitbestimmung darf nicht nur auf informellen Absprachen beruhen, sondern muss verlässlich auf formalen Recht basieren“, sagte Hannelore Kraft in ihrer Ansprache.
 

Die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie ist immer noch gefragt

Mit dem 1949 gegründeten Deutschen Gewerkschaftsbund ist das Montanmitbestimmung ganz eng verbunden. Mit Änderungen in den 70-er Jahren findet es auch heute noch in vielen Unternehmen der Montanindustrie Anwendung.
 
Die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie ist auch heute noch ein sehr modernes Instrument in der Arbeit von Aufsichtsräten  - herzlichen Glückwunsch zum 70.Geburtstag.

Das sagen wir dazu:

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