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EILMELDUNG: Oberste Arbeitsrichter machen Gesetzgeber Beine

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts sowie die Präsidenten der Landesarbeitsgerichte haben den „Bremer Appell“ beschlossen. Darin fordern sie den Gesetzgeber auf, in Kernbereichen des Arbeitsrechts Rechtssicherheit herzustellen.

Rote Karte für den Gesetzgeber. Copyright by shoot4u/fotolia
Rote Karte für den Gesetzgeber. Copyright by shoot4u/fotolia

Als besonders dringende Beispiele nennen die Präsident*innen die bisherige Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, nach der bei der Berechnung der Kündigungsfrist Beschäftigungszeiten nicht zu berücksichtigen sind, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen. Außerdem halten die Richter*innen die Regelungen zu Massenentlassungen im Kündigungsschutzgesetz für klärungsbedürftig.

 

So lobenswert die Initiative der „Bremer Appells“ ist: Es bleibt ist zu hoffen, dass die obersten Arbeitsrichter*innen auch mit wachem Auge beobachten, was aus den von Regierungsmitgliedern angekündigten Rechtsänderungen im Hinblick auf die Zulässigkeit sachgrundloser Befristungen sowie auf das Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit wird.