Stichtag: 23. Mai – Das Grundgesetz
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Am 23. Mai 1949 hat der parlamentarische Rat das Grundgesetz erlassen. Es stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger sowie die Aufgaben des Staates festgelegt. Das Grundgesetz legt die Grundwerte des Staates fest und dient der Freiheitssicherung und Machtbegrenzung.
Mit dem Erlass des Grundgesetzes wurde für die Bundesrepublik Deutschland das Fundament für eine Demokratie gelegt.
Das Grundgesetz steht in seinem Rang über allen anderen deutschen Gesetzen und Verordnungen.