Ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ist für Amazon kein entstehender großer Schaden erkennbar.

Ebenso wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschluss vom 11.12.2015 kam nun auch das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf am 17.12.2015 im Eilverfahren zu dem Ergebnis, dass die Beschäftigung der bei Amazon Rheinberg tätigen Arbeitnehmern*innen, 4. Adventssonntag zu untersagen ist.

Amazon nimmt erneut Anlauf! 

Nachdem Amazon die Sonntagsarbeit für den 3. Und 4. Advent durch das OVG Leipzig untersagt wurde, startete der amerikanische Online-Händler erneut einen Versuch, diesmal im nordrheinwestfälischen Rheinberg. Nachdem die Bezirksregierung Düsseldorf Amazon die Durchführung von Sonntagsarbeit genehmigte, wurde durch die Gewerkschaft ver.di Klage beim VG Düsseldorf erhoben, mit dem Ziel, das die Arbeit am 4. Advent untersagt wird. Daraufhin stellte Amazon beim VG Düsseldorf einen Eilantrag mit dem Ziel, von der Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf Gebrauch machen zu können..

Amazon - Eilantrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Einsatz der Arbeitskräfte erfolglos!

Der daraufhin von Amazon beim VG Düsseldorf gestellte Eilantrag mit dem Ziel, von der Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf Gebrauch machen zu können blieb erfolglos. Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstünde, dass dieser das öffentliche Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Schutzes der Arbeitnehmer*innen überwiegen könnte und damit von Amazon nicht hinzunehmen wäre.

Anmerkung:

Es muss schon verwundern dass die für die Genehmigung von Sonntagsarbeit zuständigen Stellen, offenkundig ohne nähere Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen, Sonntagsarbeit „blindlings“ genehmigen und es immer wieder gerichtlicher Hilfe bedarf Arbeitnehmerrechte durchzusetzen. 

Kenntnis der Arbeitnehmerschutzrechte könnten hilfreich sein!

Es sollte sich langsam bei den für die Genehmigungen von Sonntagsarbeit zuständigen Ämtern (Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierungen, Landesdirektionen) herumgesprochen haben welche Voraussetzungen gegeben sein müssen um Sonntagsarbeit überhaupt genehmigen zu dürfen. Entsprechende Schulungen für die Mitarbeiter*innen, die für die Genehmigung von Sonntagsarbeit zuständig sind, könnten ein probates Mittel sein die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht mit Eilverfahren zu belasten. Denn deren Ausgang sollte selbst halbwegs gut geschulten Mitarbeitern*innen gegenwärtig sein, was zu einer Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beitragen würde.

Den Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster, vom 17. Dezember 2015, Aktenzeichen: 15 L 4019/15 gibt es hier im Volltext

Lesen Sie unseren Beitrag zu: Gericht untersagt Sonntagsarbeit bei Amazon im Logistikzentrum Leipzig: