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Recht HABEN ist eine Sache. Recht BEKOMMEN eine ganz andere. Gericht und Gerichtsvollzieher haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Kläger*innen ihre Ansprüche auch wirklich realisieren können. Dabei sind Regeln zu beachten. Sie ergeben sich aus dem so genannten Verfahrensrecht, also dem Arbeitsgerichtsgesetz und der Zivilprozessordnung im Arbeits- sowie dem Sozialgerichtsgesetz im Sozialrecht. Das Verwaltungsverfahren schließlich richtet sich nach dem 10. Buch des Sozialgesetzbuches.
Diese Gesetze bestimmen den Ablauf des Gerichtsverfahrens und der Zwangsvollstreckung. Die prozessualen Vorschriften sind also für den letztlichen Erfolg einer Klage von entscheidender Bedeutung.
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