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IGB

Hauptaufgabe des IGB ist die Förderung und Verteidigung der Arbeitnehmerrechte und -interessen durch die internationale Zusammenarbeit der Gewerkschaften, globale Kampagnen und Lobbyarbeit bei den großen globalen Institutionen.

 

Zu seinen wichtigsten Arbeitsbereichen gehören: Gewerkschafts- und Menschenrechte; Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitsplatz; Gleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie internationale Solidarität.

 

Der IGB verfolgt die Prinzipien Gewerkschaftsdemokratie und gewerkschaftliche Unabhängigkeit. Die leitenden Organe des Bundes sind sein Kongress, der alle vier Jahre stattfindet, sowie sein Vorstand und sein Lenkungsausschuss.

Der IGB hat drei Regionalorganisationen: die Regionalorganisation für Asien/Pazifik (IGB-AP), die Regionalorganisation für Afrika (IGB-AF) und die Regionalorganisation für Gesamtamerika (IGB-TUCA), und er arbeitet eng mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen, u.a. im Rahmen des Pan-Europäischen Regionalrates.

Der IGB unterhält zudem enge Beziehungen zu den Globalen Gewerkschaftsföderationen (GUF) und zum Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD (TUAC). Außerdem arbeitet er eng mit der Internationalen Arbeitsorganisation und mit verschiedenen anderen Sonderorganisationen der UN zusammen.

 

Der IGB im Internet: https://www.ituc-csi.org