Zwei Rechtsanwälte ließen ihre Fachangestellte wegen angeblich schlechter Arbeit komplett ohne Lohn dastehen. Copyright by photophonie/fotolia
Zwei Rechtsanwälte ließen ihre Fachangestellte wegen angeblich schlechter Arbeit komplett ohne Lohn dastehen. Copyright by photophonie/fotolia

Mit Erfolg!
 

Das Arbeitsgericht Dortmund zerpflückte die Argumentation der Arbeitgeber und sprach der Beschäftigten das eingeklagte Gehalt in voller Höhe zu. Es folgte dabei der Argumentation von Rechtsschutzsekretär Benjamin Pidde vom Dortmunder Büro der DGB Rechtsschutz GmbH, der die Rechtsanwaltsfachangestellte vertrat.

Keine Minderung des Lohns wegen Schlechtleistung

Eine Minderung des Vergütungsanspruchs bei Mängeln der erbrachten Arbeitsleistung ist im Arbeitsverhältnis nicht zulässig. Rechtliche Möglichkeiten zu einer teilweisen oder gar vollständigen Reduzierung des Arbeitslohns wegen vermeintlicher Minderleistung hat der Gesetzgeber nämlich nicht vorgesehen. Ein damit begründeter Einbehalt des Lohns oder eine spätere Rückforderung sind ausgeschlossen.

LINKS:

Das lesenswerte Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund finden Sie hier

Vereinbarungen über Vertragsstrafen sind auch ein beliebtes Mittel, um nicht den vollen Lohn auszahlen zu müssen.

Auch andere Arbeitgeber sind dreist und unverschämt:

Dreister Arbeitgeber klaut 1862 Überstunden

Wie Arbeitnehmer um Urlaub und Lohn geprellt werden

Welchen Beweiswert eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat, hätten die beklagten Anwälte hier nachlesen können.

Das sagen wir dazu:

Lehrstunde im Arbeitsrecht für die Anwälte

Insgesamt ließen die Dortmunder Richter*innen kein gutes Haar an dem Vorgehen der beklagten Anwälte und erteilten ihnen einen Kurzlehrgang in Sachen Arbeitsrecht. Dies macht das Urteil absolut lesenswert. Auch wenn ein Arbeitgeber durch vermeintlich mäßige Arbeitsleistung seines Beschäftigten verärgert ist, sind die elementarsten arbeitsrechtlichen Grundsätze zu beachten.

Dass es sich bei dem Arbeitgeber ausgerechnet um Rechtsanwälte handelt, lässt deren Vorgehen schon peinlich aussehen.

Grundkenntnisse im Arbeitsrecht: Fehlanzeige!

Als Randnotiz ist dabei sicherlich auch anzumerken, dass die ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte eine Vergütung von lediglich 1.700 € und damit knapp über dem Mindestlohn erhält. Allein diese Entlohnung ist schon unverschämt genug.

Wenn dann aber noch die anwaltliche Begründung für eine totale Lohnverweigerung jegliche Grundkenntnisse im Arbeitsrecht vermissen lässt, setzt dies schon dem gesamten Vorgehen die Krone auf.

Lohnkürzung wegen Minderleistung ist ausgeschlossen

Es ist nicht gerade eine neue Erkenntnis, dass eine Lohnminderung wegen Schlechtleistung im Arbeitsrecht nicht vorgesehen ist. So zitieren die Dortmunder Richter*innen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das immerhin schon aus dem Jahr 1972 stammt. Grundwissen also, über das Anwälte verfügen sollten. 

Nur als Randnotiz erwähnt das Arbeitsgericht Dortmund die Nichtbeachtung der Pfändungsfreigrenzen aufgrund des kompletten Lohneinbehalts. Es gibt einen in jedem Fall unpfändbaren Lohnbestandteil, der immer ausgezahlt werden muss!

Weiterbildung hilft auch Anwälten

Peinlich ist es auch, wenn die beklagten Anwälte die Urlaubsansprüche der Angestellten als erfüllt ansahen mit der Begründung, die Beschäftigte habe ja schließlich an zwei Tagen an Online-Fortbildungen in der Kanzlei teilgenommen. Und dass Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten ist, wenn die Angestellte durch Einreichen einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit erbringt, ist ebenfalls eine Binsenweisheit. Unter welchen Voraussetzungen der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert gilt, mögen die beklagten Anwälte gelegentlich in einem Fachbuch nachschlagen.

Sonst kann es passieren, dass sie in ihrem nächsten Arbeitsgerichtsverfahren noch mehr Lehrgeld zahlen müssen.

Und dann könnten ihre Mandanten künftig auf die Idee kommen, die Anwaltsrechnung wegen Schlechtleistung auf Null zu reduzieren......