Sebastian Klähn ist Rechtsschutzsekretär und EURES-Berater bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Dresden. Er berät vertritt die polnischen und tschechischen Kolleginnen und Kollegen
Sebastian Klähn ist Rechtsschutzsekretär und EURES-Berater bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Dresden. Er berät vertritt die polnischen und tschechischen Kolleginnen und Kollegen

Wer eine Kündigung erhält tut gut daran sich rechtlich beraten zu lassen. Sehr oft enthalten sie Fehler, in der Praxis akzeptieren viele Arbeitnehmer eine Kündigung jedoch lieber, als ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Diese Erkenntnis gilt auch für mobile Arbeitnehmer aus Polen. Diese Erfahrung machte ein polnischer Bauarbeiter aus dem Landkreis Klodzko, der für eine sächsische Firma tätig war.

 

Fristlose Kündigung – was dann?

 

Nach etwas mehr als einem Jahr erhielt er eine fristlose Kündigung. Diese Kündigung erhielt er nicht alleine, sondern es waren gleich mehrere Kollegen betroffen. Offensichtlich ging der Arbeitgeber davon aus, dass diese sich nicht wehren würden. Denn der einzige Weg gegen eine Kündigung vorzugehen ist Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Dafür hat der Arbeitnehmer nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

 

Tatsächlich ist die Hürde für ein Kündigungsschutzverfahren hoch. Wo findet man einen polnisch sprechenden Anwalt? Kann man die Gebühren des Anwalts bezahlen? Wie hoch ist das Risiko, dass man am Ende die Kosten des Anwalts und des Gerichts zahlen muss und im Rechtsstreit trotzdem verliert?

 

Gewerkschaftsmitglieder haben Rechtsschutz

 

Der polnische Kläger hatte sich jedoch vor Aufnahme der Arbeit vom Verein für polnische Wanderarbeitnehmer (Polskie Stowarzyszenie Pracowników Migracyjnych, www.pspm.com.pl ) beraten lassen. Daraufhin war er in die Gewerkschaft IG BAU eingetreten, die für die Baubranche in Deutschland zuständig ist. Aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft hat er Anspruch auf die rechtliche Vertretung durch die DGB Rechtsschutz GmbH und Übernahme der Gerichtskosten. Ein polnisch sprechende Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH übernahm die Vertretung in dem Verfahren. 

 

Er war der einzige von den betroffenen Kollegen, der gegen die Kündigung klagte. Dabei hatte er gar nicht vor bei dem Arbeitgeber zu bleiben, sondern war bereits bei einem anderen Arbeitgeber untergekommen. Ziel des Verfahrens war daher die Zahlung einer Abfindung. Im Gerichtstermin konnten die Gewerkschaftsanwälte zeigen, dass die Kündigung rechtswidrig ist. In der Folge war der Arbeitgeber bereit einen Vergleich zu schließen. Danach wurde - unter Freistellung von der Arbeitsleistung - der Lohn für zwei weitere Monate gezahlt, oben drauf kam eine Abfindung in Höhe von 2000 €.

Den Beitrag gibt es hier auch in Polnisch

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Sebastian Klähn ist Rechtsschutzsekretär und EURES-Berater bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Dresden. Er berät die polnischen und tschechischen Kolleginnen und Kollegen in den sächsischen Betrieben und führt ihre Gerichtsverfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten.