Ihr Mini-Job ist wegen Corona weggefallen. Copyright by Adobe Stock/Robert Kneschke
Ihr Mini-Job ist wegen Corona weggefallen. Copyright by Adobe Stock/Robert Kneschke

Diese Studie untersucht auch die spezifischen Auswirkungen der Corona-Pandemie.


Untersuchungsgegenstand „Mini-Job“

Einen Mini-Job übt aus, wer regelmäßig im Monat nicht mehr als 450 € verdient. Darüber hinaus liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn sie üblicherweise wegen ihrer Eigenart innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Diese Variante ist aber nur möglich, wenn der Beschäftigte die Arbeit nicht berufsmäßig ausübt und ihr Entgelt 150 € im Monat nicht übersteigt.
Die hauptsächlichen Personengruppen mit Mini-Jobs sind

  • Arbeitnehmer*innen mit geringem Einkommen, die den Mini Job als Nebentätigkeit ausüben,
  • Schüler*innen und Student*innen,
  • Hausfrauen und- männer sowie Rentnerinnen, die den Mini Job als Haupttätigkeit ausüben.

Weitere Einzelheiten zum Thema Mini-Jobs sind zu finden in unserem Info-Spot
 

Rasanter Anstieg seit 2003

In der Zeit von 2003 - 2019 ist die Zahl der geringfügigen Beschäftigungs-verhältnisse um 43 % auf 7,6 Millionen gestiegen.
Als Schlaglicht mag dienen, das im Juni 2019 fast ein Fünftel (19 %) aller Arbeitnehmerinnen in der Bundesrepublik Deutschland geringfügig beschäftigt waren.
 
Ebenfalls im Zeitraum 2003 - 2019 wuchs der Anteil derer, die den Mini-Job als Nebentätigkeit zu einer Hauptbeschäftigung ausübten, von 17 % auf 39 %. Der durchschnittliche Bruttomonatslohn dieser Beschäftigungsgruppe liegt bei 1700 Euro. Daraus folgt, dass das Mini-Jobs insbesondere dann interessant sind, wenn der Verdienst aus der Haupttätigkeit für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
 

Hohe „Dunkelziffer“

Der Anteil von Mini-Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen ist noch höher, als es die oben genannten Zahlen nahelegen.
So gab es im Jahr 2018 nach offiziellen Angaben 7,6 Millionen geringfügig Beschäftigte. Dabei sind aber nur Mini-Jobber*innen berücksichtigt, die das ganze Jahr auf 450 €-Basis beschäftigt waren. Nimmt man auch diejenigen dazu, die ihren Mini-Job nur Tage-oder wochenweise ausgeübt haben, kommt man auf eine Zahl von 13 Millionen.
 

Mini-Jobs in Coronazeiten

Die Corona Pandemie hat dazu geführt, dass die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse insgesamt gesunken ist. Dabei haben sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse einen Rückgang von 0,2 % zu verzeichnen. Demgegenüber sind geringfügige Beschäftigungen in der Zeit von März 2020 bis Juni 2020 um 12 % zurückgegangen. Das bedeutet, dass ca. 850.000 Stellen weggefallen sind. Davon betreffen ca. 300.000 das Gaststättengewerbe.
 
Insbesondere Mini-Jobber*innen trifft Corona besonders hart. Denn im Gegensatz zu Beschäftigten mit Sozialversicherungspflicht besteht für geringfügig Beschäftigte keine Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu bekommen.
Auch diese Benachteiligung betrifft  - ebenso wie Altersarmut  - überwiegend Frauen. So stellten beispielsweise im Jahre 2016 Frauen 63 % aller geringfügig Beschäftigten.


Politische Forderungen der Autor*innen

Mini-Jobs haben gravierende Nachteile. Zwar ist die fehlende Pflicht zur Krankenversicherung durch Familienversicherung zu kompensieren. Dasselbe gilt, wenn Mini-Jobber*innen als Rentner*innen krankenversichert sind. Aber bei der üblichen Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist Altersarmut vorprogrammiert.
Darüber hinaus machen geringfügig Beschäftigte ihre Rechte wie etwa Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub oder Mindestlohn aus Unkenntnis nicht geltend. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass sich im Jahr 2016 lediglich 25 % aller geringfügig Beschäftigten bei Gewerkschaften oder anderen Institutionen Rechtsrat suchten.
 
Deshalb fordern die Autor*innen der Studie, die Schwelle zur Geringfügigkeit von 450 € auf 300 € abzusenken. Das soll zum einen die Attraktivität von Mini- Jobs reduzieren. Zum anderen ist das Ziel dieser Maßnahme, den Anteil sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu erhöhen.