Geduld und Toleranz braucht man in der Weihnachtszeit nicht nur beim Einkauf, sondern auch am Arbeitsplatz. Copyright by pressmaster/Adobe Stock
Geduld und Toleranz braucht man in der Weihnachtszeit nicht nur beim Einkauf, sondern auch am Arbeitsplatz. Copyright by pressmaster/Adobe Stock

Für die Neumanns unter uns, hat der „Horror“ schon begonnen. Vor lauter Nippes der dekorierfreudigen Kollegen*innen gibt es kaum noch freie Arbeitsfläche. Spätestens ab dem 1. Dezember klingt grausiges Gedudel durch jede Ritze. Täglich droht ein Zuckerschock, denn überall liegen Süßigkeiten herum. Und dem Erfinder von Duftkerzen wünscht man nichts Gutes. Müssen die Weihnachtsgegner da kampflos durch?
 

Das Schmücken des Büros

Auch die Adventszeit ist keine rechtsfreie Zone. Grundsätzlich entscheiden Arbeitgeber, was erlaubt ist und was nicht. Bei der Ablehnung muss aber schon ein Grund bestehen. Die Vollzeitmitarbeiter verbringen viele Stunden des Tages am Arbeitsplatz. Um sich dort wohlzufühlen, bringen manche Pflanzen mit, hängen Bilder auf, oder stellen auch etwas auf den Schreibtisch. Sofern diese Privatisierung im Rahmen bleibt und nicht der Außenwirkung schadet, scheinen Arbeitgeber das zu tolerieren. Sich wohlfühlende Mitarbeiter arbeiten halt produktiver, das haben einige Studien bewiesen.
 
Oft bestehen im Betrieb zur Dekoration keine allgemeinen Regeln. Erst, wenn es übertrieben wird, kann der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausüben und Entfernung verlangen.
Unangebracht sind provokante Sprüche, deutlich sichtbar, wie z.B.:

  • Schilder am Empfang: Rede ruhig weiter bis Dir etwas einfällt
  • Bei der Sachbearbeitung: Jeder hat das Recht auf meine Meinung
  • Im Lager: Ich bin auf der Arbeit und nicht auf der Flucht
  • Im Vorgesetztenbüro: Hast du ein Problem mit den Ohren oder liegt das Problem dazwischen?

Weiter dürfen durch Deko Fluchtwege nicht versperrt werden, und auch bei Brandschutzverstößen muss der Chef eingreifen. Für Weihnachtsdekoration gilt wohl das gleiche. Eine zurückhaltende Deko, die nur den eigenen Arbeitsplatz betrifft, und nicht jede freie Fläche besetzt, wird Neumann hinnehmen müssen.
 

Die Weihnachtsmusik aus dem eigenen CD-Player

Das Mitbringen von eigenen Elektrogeräten ist problematisch. Es gibt eine sogenannte Betriebssicherheitsverordnung, die schreibt eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung für alle Geräte vor. Damit soll vermieden werden, dass unerkannte Gefahrenquellen an Arbeitsplätzen entstehen. Oft sind daher private Wasserkocher, eigene Kaffeemaschinen untersagt. Bei Nichtbeachtung drohen dem Arbeitgeber nämlich Ordnungsgelder.
 
Auch Musik ist eine Lärmquelle und wer konzentriert arbeiten will, kann sich dadurch gestört fühlen.
Alles, was andere Mitarbeiter stört, kann der Chef untersagen. Nach dem 10ten Mal Last Christmas in gefühlten zwei Stunden, verliert Neumann die Nerven und rennt zum Chef. Der Kompromiss: Der CD-Player wohnt wieder zu Hause. Ein Dienstrechner, der mit einem Lautsprecher versehen ist, wird im Pausenraum platziert und darf in den Pausenzeiten Weihnachtsmusik spielen.
 

Echte Weihnachtskerzen? Advent, Advent das Büro brennt…

Echte Kerzen schaffen eine Atmosphäre der Gemütlichkeit und dann gibt es diese auch noch in verschiedenen Duftsorten. Auch wenn Neumann es nicht Duft nennen würde. Außerdem besteht Brandgefahr, das ist doch sicher verboten auf der Arbeit, denkt er sich. Das stimmt nicht ganz. Die VdS-Richtlinie 2000 "Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb" sieht ein Verbot von Kerzen in "Büro-, Betriebs- und Werkstatträumen" vor. Dementsprechend wird das Verbot der Benutzung von Kerzen in vielen Entwürfen zu Brandschutzordnungen dringend empfohlen. Ein Verbot ist aber nicht zwingend. Es gibt keine pauschale gesetzliche Regelung, nach der das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verboten ist.
Der Arbeitgeber ist aber nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. Das kann hier in eindringlicher Unterweisungen der Mitarbeiter über die ausgehenden Brandgefahren bei brennenden Kerzen erfolgen sowie durch Regelungen, wer zuständig ist, dass Kerzen nicht unbeaufsichtigt weiterbrennen.
 
Neumanns Chef sind echte Kerzen zu gefährlich. Er spendiert einen Sack- LED -batteriebetriebener Kerzen und verbietet offene Flammen.
Wenigstens nicht diese nach Weihnachtsgewürzen stinkenden Duftkerzen, freut sich Neumann.
 

Süßigkeiten überall

Neumann ist so stolz, dass er endlich die Urlaubspfunde wieder runter hat. Und jetzt das, überall lauern hochkalorienreiche Versuchungen. Man hat sogar auf seinem Schreibtisch einen Teller mit Köstlichkeiten platziert. Am schlimmsten sind die selbstgebackenen Plätzchen der Kollegin aus dem Nachbarbüro. Die Auszeichnung „Kalorienbombe des Monats“ ist denen sicher. Er findet das unfair, ihn so in Versuchung zu bringen.
 
Aber nein, Neumann, der Arbeitgeber verstößt nicht gegen seine Fürsorgepflicht Dir gegenüber, weil er das nicht unterbindet. Da heißt es stark sein.
 

Glühwein im Büro

Glühwein im Büro bietet eine gute Gelegenheit, um das Miteinander im Betrieb zu unterstützen, so die Befürworter. Der Gesetzgeber hat kein generelles Verbot von Alkoholkonsum am Arbeitsplatz verhängt.
Doch Vorsicht: evtl. gibt es betriebliche Regelungen, die jeglichen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz verbieten. So ist das auch bei Neumann im Betrieb und den alkoholfreien, pappsüßen Glühweinersatz trinken selbst die größten Weihnachtsfans nicht.
 

Glühwein in der Mittagspause auf dem Weihnachtsmarkt

Dem Alkoholverbot im Betrieb entgehen, indem die Mittagspause auf den Weihnachtsmarkt verlegt wird? Klar das geht, doch Neumann warnt die Kollegin: „Bringst Du wirklich nach zwei Tassen von diesem Gesöff, von dem du nicht weiß, wieviel Alkohol drin ist, deine Arbeitsleistung noch?“
 
Ja, Neumann ist ein Spielverderber und hat in der Sache Recht. Wer sich in einen Zustand bringt, in dem er seine Arbeitsleistung nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann, verhält sich pflichtwidrig. Dann kann sogar eine Abmahnung gerechtfertigt sein.
 
 
LINKS:
Das könnte Sie auch interessieren: Weihnachtsfeier - muss ich da hin?