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Wir waren dabei

Mehr als 120 Rechtsschutzsekretäre beim Deutschen Juristentag 2014

Am 16. September empfing Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Mayen als Präsident des Juristentages die Teilnehmer. Er betonte die weiterhin hohe Bedeutung der Rechtspolitik angesichts des digitalen Wandels und der zunehmenden Überwölbung des nationalen Rechts durch EU-Vorschriften.

Prof. Mayen würdigte die Teilnahme am Juristentag als ziviles Engagement und leitete anschließend in die Themen der unterschiedlichen Abteilungen.

Bundespräsident würdigt Errungenschaften des Rechtsstaates

In der anschließenden Festansprache würdigte Bundespräsident Joachim Gauck den Rechtsstaat als „beeindruckendes Gebäude“. Insbesondere die Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der DDR seien Beispiele dafür, was der Rechtsstaat leisten könne.

Mit Blick auf seine eigenen Erfahrungen als DDR-Bürgerrechtler berichtete er, vielen Bürgern der DDR sei es zunächst schwer gefallen, dies zu erkennen. Vor dem Hintergrund selbst erlebten Unrechts sei vielen Bürgerrechtlern der Umgang der bundesdeutschen Justiz, etwa mit Erich Honecker und den Mauerschützen, als zu milde erschienen.

Auch bei der Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen habe stets ein Spannungsverhältnis zwischen der Aufklärung einerseits und der rechtsstaatlichen Begrenzung, etwa durch den Datenschutz andererseits bestanden. Gauck wörtlich: „Wir hatten uns das eigentlich so vorgestellt, dass jeder seine Stasi-Akte einfach mit nach Hause nehmen kann“.

Letztlich hätten sich die rechtsstaatlichen Mechanismen bei der Akteneinsicht, aber auch bei der Einstellung gut funktioniert. Dagegen kritisierte Gauck die Aufarbeitung des NS-Unrechts als mangelhaft, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen überwögen hier die Versäumnisse.

Justizminister Maas für starke nationale Justiz      

Justizminister Heiko Maas würdigte in seinem Grußwort die Einflüsse des Juristentages auf die Gesetzgebung, etwa beim Verbraucherschutz, der Frauenquote und der Reform der Tötungsdelikte.

Im Hinblick auf die anstehenden Themen sprach sich Maas für eine starke Rolle der staatlichen Justiz aus, diese dürfte weder durch internationale Schiedsgerichtsvereinbarungen, wie sie etwa das Freihandelsabkommen TTIP vorsieht, noch durch Erscheinungen wie die „Scharia-Polizei“ oder „Nationale befreite Zonen“ eingeschränkt werden.

Weiterhin dürfe es nicht sein, dass durch die zunehmende Digitalisierung Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzrechte unterlaufen würden, hier gebe es erheblichen Handlungsbedarf. Maas betonte, Rechtlosigkeit dürfe kein Geschäftsmodell sein.

Ministerpräsident Weil betont Wert der Tarifverträge

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil, der wie Oberbürgermeister Stefan Schostock die Teilnehmer des Juristentages in der Landeshauptstadt willkommen hieß, betonte vor allem die Wichtigkeit  von Tarifverträgen.

In diesem Zusammenhang sei auch die Einführung des Mindestlohnes zu sehen. Weil appellierte an die Tarifvertragsparteien, künftig vermehrt Tarifverträge zu schließen. Die Alternative seien nämlich weitere staatliche Eingriffe. Dies könne von den Tarifparteien nicht gewollt sein, da sie im Zweifel die größere Fachkompetenz und sachliche Nähe besäßen.

Forum Arbeitsrecht: Stärkung der Tarifautonomie

Unter dem Eindruck dieser mahnenden Worte begann am folgenden Tag die Diskussion in der Abteilung Arbeitsrecht, die unter dem Thema: „ Stärkung der Tarifautonomie – Welche Änderungen des Tarifvertragsrechts empfehlen sich? stand.

Grundlage waren das Gutachten von Prof. Klaus Bepler (Vors. Richter am BAG a. D. / Berlin/Halle) und die hierauf fußenden Referate von Prof. Dr. Olaf Deinert (Göttingen) und Prof. Dr. Richard Giesen (München).

Nach einer langen und kontroversen Diskussion zeichnete sich jedoch ab, dass sich wesentliche Themen des Gutachtens durch das mittlerweile verabschiedete Tarifautonomiestärkungsgesetz und die geplante Regelung der Tarifeinheit überholt hatten. 

Vor diesem Hintergrund war insbesondere die Delegation des DGB unter Leitung der Verhandlungsführerin Helga Nielebock zu der Einschätzung gelangt, dass eine Abstimmung nicht sinnvoll sei, um die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht zu unterminieren.

DGB-Rechtsschutz: An der Seite der Gewerkschaften!

Diese Ansicht teilte auch der BDA, der daraufhin einen Antrag einbrachte, der Juristentag möge keine Beschlussfassung vornehmen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags waren unwägbar, gehört das Abstimmen über die Beschlussempfehlungen doch zu den selbst gewählten Aufgaben des Juristentages. Dennoch konnte, nicht zuletzt mit den Stimmen der über 120 Rechtsschutzsekretär*innen, eine Mehrheit für den Antrag gewonnen werden. Das vom DGB angestrebte Ziel, durch die Nichtabstimmung mögliche negative Effekte für die Tarifautonomie zu vermeiden, konnte so erreicht werden.

Verhandlungsführerin Nielebock lobte im Anschluss an die Abstimmung, dass die DGB Rechtsschutz GmbH auf dem Juristentag an der Seite der Gewerkschaften für deren Ziele eingestanden habe.

Dr. Till Bender - Rechtsschutzsekretär und Onlineredakteur - Nürnberg