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Kommentar Helga Nielebock, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Tarifrecht ist ureigenste Aufgabe der Sozialpartner

Helga Nielebock - Leiterin der Abteilung Recht beim DGB Bundesvorstand
Helga Nielebock - Leiterin der Abteilung Recht beim DGB Bundesvorstand

Auf Veranlassung des Deutschen Juristentags (DJT) haben sich der Gutachter Prof. Klaus Bepler (Vors. Richter am BAG a. D. / Berlin/Halle) und die Referenten Prof. Dr. Olaf Deinert (Göttingen) und Prof. Dr. Richard Giesen (München) viele interessante Gedanken gemacht, wie die Tarifautonomie gestärkt werden könnte. Das ist wichtig. Auch die Diskussion darüber ist wichtig. Für die organisierten Beschäftigten, aber auch die organisierten Arbeitgeber ist das Thema zentral, geht es doch um die Rechte ihrer Organisationen, Normen zu setzen mit dem Ziel, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu verbessern. Diese kollektiv ausgehandelten Ergebnisse prägen unsere Gesellschaft, gerade deshalb sollte die Bewertung von Vorschlägen auch im Ermessen der Sozial- und Tarifpartner liegen.

Veränderungen nützen nicht immer beiden Seiten zugleich. Sie bergen vielmehr die Gefahr, dass es der einen oder anderen Seite ein Übergewicht verleiht und die andere ihr Ziel verfehlt. Deshalb gehört das Streikrecht hier auch nicht in diese Diskussion hinein, denn eine Gewerkschaft ohne Streikrecht ist auf "kollektives Betteln" angewiesen und das hat mit Tarifautonomie nichts zu tun.

Selbst bei der für die DGB-Gewerkschaften wichtigen Frage, wie die Tarifeinheit im Betrieb hergestellt werden kann, hat sich der DGB Bundeskongress dazu entschlossen, dass keine Beeinträchtigung des Streikrechts und der Tarifautonomie erfolgen darf.

Aus all diesen Gründen sollten diese Fragen auf dem DJT nicht abgestimmt werden. Signale in die eine oder andere Richtung wären nicht gut gewesen und hätten die ohnehin schon aufgeheizte Diskussion weiter befeuert. Hinzu kam, dass die Begrenzung der Nachbindung und teilweise auch der Nachwirkung Herzstücke der Tarifautonomie betreffen und einseitig die Verhandlungsposition der Gewerkschaften schwächen würden. Darüber hinaus: Einige Themen hatte der Gesetzgeber schon zum Schutz vor Unterbietungswettbewerb für Arbeitgeber und Beschäftigte geregelt. Warum sollte hierzu die Möglichkeit eines roll-back Raum gegeben werden?

Die. Regelungen des TVG sind ureigenste Angelegenheit der Sozialpartner, es ist ihr Recht. Warum sollte in einer schwierigen Phase möglicher weiterer Veränderungen ein Verein darüber abstimmen lassen? Die deutliche Mehrheit hat ja auch anders entschieden und das ist gut so. Ohne die DGB-Rechtsschutz GmbH wäre das aber alles nicht gelungen. Danke für eure Zeit und eure Energie, die ihr aufgebracht habt - meistens bleibt ja im Büro doch das ein oder andere dann liegen und muss doch gemacht  werden.

Glück auf!