dgb-logo
Veranstaltungen

Wir waren dabei

Für ein demokratisches Berufsbeamtentum: DGB fordert volle Koalitionsfreiheit für Beamtinnen und Beamte

Der DGB nimmt die Rolle der Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten aktiv und in enger Abstimmung mit seinen Mitgliedsgewerkschaften wahr. Der 21. Bundeskongress nahm einen gemeinsamen Antrag von ver.di, GEW, GdP, EVG und des DGB Bezirks Nord einstimmig an, die gewerkschaftliche Beteiligung zu stärken unter dem Motto -> verhandeln <- statt -> verordnen!<-

Das Grundgesetz gewährt allen Beschäftigten Koalitionsfreiheit. Das bedeutet nicht nur das Recht, sich zu Gewerkschaften zusammen zu schließen. Gewährleistet ist vor allem auch, dass gewerkschaftliche Rechte uneingeschränkt ausgeübt werden können. Für Beamtinnen und Beamte gilt das nur eingeschränkt.

Zwar dürfen sie Mitglieder von Gewerkschaften werden. Über ihre Arbeitsbedingungen verhandeln dürfen sie nicht. Aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums folgern Gesetzgeber und Rechtsprechung, dass das Entgelt und die übrigen Arbeitsbedingungen der Beamt*innen durch Gesetz bestimmt werden.

Auch streiken dürfen Beamt*innen nach herrschender Rechtsauffassung nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird am 12. Juni 2018 seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Streikverbot verkünden.

Wir haben darüber berichtet:
Streikrecht für Beamte: Bundesverfassungsgericht verkündet am 12. Juni 2018 sein Urteil

Verhandeln statt verordnen

Der DGB fordert die Weiterentwicklung und Stärkung der Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach dem Prinzip „verhandeln statt verordnen“. Die Koalitionsfreiheit sei ein unveräußerliches Menschenrecht.

Dazu zähle auch das Recht, zu streiken. Beamtinnen und Beamte dürften nicht auf kollektives Betteln verwiesen werden. Langfristig werde sich deshalb auch Deutschland an der europäischen Rechtsprechung orientieren müssen.

Der DGB fordert daher die vollen Koalitionsrechte auch für Beamtinnen und Beamte. Einschränkungen des Streikrechts müssten so gering wie möglich ausfallen und sich ausschließlich an der Tätigkeit und nicht am Beamtenstatus orientieren und gesetzlich normiert sein.

Die Mobilität von Beamtinnen und Beamten nicht behindern

Der DGB weist zurecht darauf hin, dass durch die Föderalismusreform Mobilität und Freizügigkeit von Beamtinnen und Beamten erheblich behindert hat. Sowohl die unterschiedliche Besoldung als auch Unterschiede bei der Anerkennung von Laufbahnausbildungen hätten dazu geführt, dass ein Wechsel zwischen Dienstorten verschiedener Bundesländer oder vom Land zum Bund nur sehr schwer möglich sei.

Ein Wechsel in andere EU-Länder werde durch die Ausgestaltung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften ebenfalls erheblich erschwert. Diese Beschränkungen der Freizügigkeit seien mit den Grundrechten nicht vereinbar und gehörten abgeschafft.

Beamtinnen und Beamte gerecht besolden

Der DGB erwartet, dass die die Entwicklung der Einkommen der Beamt*innen der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Die Bundesregierung und die Landesregierungen werden aufgefordert, die Tarifabschlüsse zu den jeweiligen Tarifverträgen für die Angestellten des Bundes und der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamt*innen zu übertragen.

Der Grundsatz gleichen Lohns für gleiche Arbeit müsse auch für Beamtinnen und Beamte unabhängig von Ort, Tätigkeit oder Geschlecht gelten.

Seit 2006 hätten die Länder die Möglichkeit, die Beamtenbesoldung unterschiedlich zu regeln. Dies habe bundesweit zu deutlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern geführt. Von annähernd gleichen Arbeitsbedingungen könne hier keine Rede sein. Zudem müsse die Besoldung an gestiegene Anforderungen angepasst werden.

Gleichwertige Tätigkeiten müssten auch gleich vergütet werden

Gleichwertige Tätigkeiten mit gleichwertigen Ausbildungen müssen nach Auffassung des DGB in den Besoldungsordnungen auch gleich zugeordnet werden. Im Schulbereich etwa gebe es bis heute keine gleiche Vergütung.

Obwohl alle Lehrer*innen heute eine akademische Ausbildung hätten, würde Grundschullehrer*innen dem gehobenen Dienst zugeordnet, wohingegen andere Lehrer*innen Dienstposten im höheren Dienst hätten. Das stelle im Übrigen auch mittelbar eine Diskriminierung von Frauen dar, da in Grundschulen überwiegend Lehrerinnen unterrichteten.

Für ein demokratisches und zukunftsorientiertes Berufsbeamtentum

Der DGB fordert, die Regelungen zum Berufsbeamtentum insgesamt moderner und zukunftsfähiger zu machen. Weitere Forderungen sind:

  • Beamtenversorgung zukunftsfähig gestalten
  • Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte reduzieren
  • Befristete Beamtenverhältnisse hinterfragen
  • Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe und Gesetzlicher Krankenversicherung schaffen - Beitragszuschuss für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte einführen
  • Berufliche Weiterentwicklung für Beamt*innen ermöglichen und fördern
  • Privatisierte Unternehmen: Perspektiven für Beamtinnen und Beamte schaffen.

Der DGB setzt sich für für einen modernen, verlässlichen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst ein. In Zeiten des harten Wettbewerbs um qualifizierte Kräfte müsse es im öffentlichen Dienst vorbildliche Arbeitsbedingungen geben. Insbesondere gehöre dazu, dass sich die Beschäftigten aktiv für die Förderung ihrer Arbeits- und Einkommensbedingungen einsetzen könnten. Fast 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes sei ein an den gesellschaftlichen Anforderungen orientiertes und demokratisches Dienstrecht überfällig. Für Interessierte zur Vertiefung:

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums