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Veranstaltungen

Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes

Forum Arbeitsrecht

Dienstag, den 30.08.2022, um 19.00 Uhr wird in den Räumen der DGB-Rechtsschutz GmbH, Rechtsschutzbüro Berlin „Die Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie – Unionsrechtliche Impulse für das deutsche Arbeitsrecht und insbesondere das Kündigungsschutzrecht“ Herr Dr. Mathias Maul-Sartori, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden nach einer sehr langen Pandemie-Pause ein zur ersten Veranstaltung des Forums Arbeitsrecht im Jahr 2022.

Am Dienstag, den 30.08.2022, um 19.00 Uhr

wird in den Räumen der

DGB-Rechtsschutz GmbH, Rechtsschutzbüro Berlin, Genthiner Straße 35, 10785 Berlin

zum sehr aktuellen Thema

„Die Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie – Unionsrechtliche Impulse für das deutsche Arbeitsrecht und insbesondere das Kündigungsschutzrecht“

Herr Dr. Mathias Maul-Sartori - Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,

vortragen und im Anschluss an den Vortrag mit uns diskutieren.

Im Sommer 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie „über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ verabschiedet (EU 2019/1152). Die Richtlinie bringt die grundlegende Überarbeitung der Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 1991 mit sich, die die schriftliche Information der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über alle wesentlichen Umstände des Arbeitsverhältnisses vorschreibt. Außerdem werden in der Richtlinie Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen gestellt. So sind

z. B. die Höchstdauer der Probezeit aber auch Vorwarnzeiten bei der Abrufarbeit oder ein Auskunftsanspruch wegen des Wechsels in eine „Arbeitsform mit vorhersehbaren und si- chereren Arbeitsbedingungen“ nunmehr unionsrechtlich geregelt.

Die Umsetzungsfrist endet Anfang August 2022.

Auf der Basis der im Frühjahr 2022 auf den Weg gebrachten bundesdeutschen Umsetzungsgesetzgebung – derzeit läuft das Anhörungsverfahren im zuständigen Ausschuss: Gesetzentwurf der Bundesregierung "Umsetzung der EU-Arbeits­bedingungen­richtlinie"

will der Vortrag die eintretenden Änderungen im Arbeitsrecht im Einzelnen vorstellen und die praktischen Konsequenzen ausleuchten.

Es sollen insbesondere folgende Fragen angesprochen werden:

  • Welche Änderungen gibt es bei dem vom Arbeitgeber zu erstellenden Nachweis?
  • Welche Angaben zu Arbeitszeiten werden vorgeschrieben?
  • Was ist zukünftig bei Abrufarbeit zu beachten?

Ein Schwerpunkt der Gesetzgebung werden die Änderungen im Bereich des Kündigungsschutzrechtes sein. Hier verlangt die Richtlinie die Information über die bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende formellen Anforderungen und das Verfahren. Dazu gehört nach zutreffender Auffassung auch eine Information über die dreiwöchige Klagefrist bei Kündigungen. In diesem Zusammenhang wird der spannenden Frage nachgegangen, welche Folgen die unterlassene Information über die Klagefrist haben könnte (vgl. Schubert, AuR 2022, 115; Picker/Rethmann, RdA 2022, 61).

Es wird Gelegenheit sein, mit dem Referenten und untereinander zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Nach Vortrag und Diskussion wird in alter Gewohnheit von den Veranstaltern zu Pizza und kühlen Getränken eingeladen.

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen!  

Für den Vorstand der VDJ

DGB-Rechtsschutz GmbH - Rechtsschutzbüro Berlin

ver.di Berlin- Brandenburg

Zweite Bevollmächtigte der IG-Metall-GSt. Berlin