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Die Pflegereform, ein Pflegefall?

Das diesjährige Hans-Böckler-Forum für Arbeits- und Sozialrecht in Berlin beschäftigte sich auch mit der Pflegereform. Im Forum 2 referierten verschiedene Experten unter dem Thema „Das weiterentwickelte Pflegerecht – ist nach der Reform vor der Reform?“.

Das diesjährige Hans-Böckler-Forum für Arbeits- und Sozialrecht in Berlin beschäftigte sich auch mit der Pflegereform. Im Forum 2 referierten verschiedene Experten unter dem Thema „Das weiterentwickelte Pflegerecht – ist nach der Reform vor der Reform?“.

Das Pflegereformgesetz II

Das Lebensalter wird immer höher, folglich wird auch der Pflegebedarf steigen. 2030 wird mit über 4 Millionen zu Pflegenden gerechnet, derzeit sind es ca. 2,6 Millionen.

Der Gesetzgeber versucht, dem mit seinem Pflegestärkungsgesetz II Rechnung zu tragen und hat massive Änderungen eingeführt.

Übersicht alte / neue Regelungen

Bei über 50 Teilnehmern begann unter der Moderation von Frau Dr. Absenger (WSI und Hans-Böckler-Stiftung) Herr Professor Dr. Gerhard Igl (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) die Vortragsrunde. Er erläuterte kurzweilig und höchst informativ die Überleitung der alten Pflegestufen-Systematik in die neue der Pflegegrade.
Er stellte voraus, dass es aufgrund der Kürze, die dieses Gesetz erst in Kraft getreten ist, noch wenig Fälle aus der neuen Praxis gibt.

Der Gesetzgeber hat nach 25 Jahren den Pflegebegriff geändert und nach Auffassung von Prof. Igl einen Paradigmenwechsel vollzogen.
Er erklärte nachvollziehbar die alten Grundlagen der Einstufung anhand des zu betreibenden Aufwandes der Pflege bis zu dem jetzigen, sehr differenzierten System unter Berücksichtigung der neuen Parameter „Selbständig“ bis „Unselbständig“.

Aufgrund der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe sprach er augenzwinkernd von einer „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Richter“.

Er machte weiterhin verschiedene Ausführungen zur außerhäuslichen Pflege, zu der der Gesetzgeber nun keine Regelungen mehr getroffen hat und wie sich die Pflege bei Kindern und Jugendlichen nach der neuen Rechtslage verhält.

Insgesamt kam er zu dem Ergebnis, dass sich durch die Änderungen im Gesetz ein wesentlicher Fortschritt ergeben hat.

Pflege in Deutschland im internationalen Vergleich

Dr. Geyer (DIW Berlin) führte das deutsche Pflegesystem im internationalen Vergleich vor.
Er erläuterte sehr nachvollziehbar, wie unterschiedliche Pflegesysteme wissenschaftlich verglichen werden können. Schwierig ist hierbei schon, dass die Systeme unterschiedliche Pflegebegriffe nutzen. Kriterien sind zum Beispiel der Zugang zu Pflegeleistungen und die Häufigkeit der Inanspruchnahme derselben.

In den Studien ist klargeworden, dass Deutschland im internationalen Vergleich patientenfreundlich und eher institutionell stark ist.
Hierbei wurde von ihm unter anderem dargestellt, dass beispielsweise in Dänemark stark die Pflege zu Hause betrieben wird, im Gegensatz zu Polen, als Beispiel.

In Deutschland wurden im Jahr 2015 von ca. 2,8 Millionen zu Pflegenden Zweidrittel zu Hause gepflegt.

Deutlich höher ist jedoch die Zahl derer, die Probleme im Bereich des alltäglichen Lebens angegeben haben. Dies waren ca. 8 Millionen. Davon erhielten jedoch nur ca. 2,5 Millionen Pflegeleistungen. Ca. 77 % wurden durch ca. 320 Tausend informelle Pflegekräfte gepflegt, der Rest in Pflegeheimen.

Selbstverständlich waren auch die Kosten der Gesundheitssysteme ein Teil des Vortrages. Hier wurden ebenfalls die Probleme des Vergleichs unterschiedlicher Systeme deutlich.

Dänemark hat beispielsweise doppelt so hohe Ausgaben wie Deutschland, wenn man das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Grunde legt. Deutschland hätte bei Zugrundelegung der dänischen Regeln mehr Pflegeleistungen, die aber jeweils geringer ausfallen würden.

Frankreich ist in etwa mit Deutschland zu vergleichen, Tschechien beispielsweise hat aber deutlich schlechtere Bedingungen.

Dr. Geyer kam zu dem Ergebnis, dass die Gesetzesänderung eine deutliche Verbesserung darstellt.

Ob die Kosten durch das neue Gesetz eine Kostensteigerung bei den Beiträgen nach sich führt, konnte aufgrund der Kürze der Dauer des neuen Gesetzes und der dazu fehlenden Daten noch nicht beantwortet werden.

Aus der Sicht eines Arztes

Der Arzt Dr. Knoblich (Leiter des Fachreferats Pflege, MDK) erklärte sehr interessant, wie die Änderung des Gesetzes die Grundlage für die Anerkennung der Pflege geändert hat.
Von früher „Was kann der Versicherte nicht mehr?“ anhand strenger Kriterien zu „Was kann der Versicherte noch?“.

Veranschaulicht wurde dies anhand des Beispiels des durchtrainierten Rollstuhlfahrers und seiner Fähigkeit zur Mobilität.

Positiv für den Versicherten ist nun, dass der Empfehlungsteil der Begutachter stärker für die Krankenversicherer bindend ist und sogar praktische Vorschläge durch die Krankenkassen bezahlt werden müssen. Empfehlungen zu Hilfs- und Pflegemitteln gelten nun als ärztl. Verordnung, vorher musste ein anderer Arzt die Empfehlung aus einem Gutachten erst verordnen.

Er gelangte zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die Pflege steigen werden. Aufgrund vieler Faktoren bedeute dies jedoch nicht zwangsläufig eine Erhöhung der Beiträge.

Vor der Pause fand eine rege Diskussion und Fragerunde durch das Publikum statt, bei der Prof. Igl klarstellte, dass in Deutschland eine „Pflege von der Geburt bis zum Tod“ möglich ist und dies doch sehr positiv ist.

Die „neue“ Begutachtung

Nach der Pause hat sich das Publikum zahlenmäßig nochmals erhöht, nun fand die Moderation durch Herrn Robert Nazarek (DGB Bundesvorstand) statt.

Herr Fleer (Seniorenberater Team Pflege, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Essen) zeigte anhand seines Vortrages auf, wie die Begutachtung durch den MDK stattfindet und welche Kriterien hier nach der neuen Rechtslage relevant sind.
Hierbei stellte er die dazu ergangene Richtlinie vor. Dabei erklärte er auch für das überwiegend nicht medizinische Fachpublikum die Stufen der Selbständigkeitsgrade, was besonders für die Praktiker der anwesenden Juristinnen und Juristen interessant war.

Beweise vor Gericht, die Pflegetagebücher

Dr. Waßer (Richterin am Bundessozialgericht, Kassel) führte das Forum zur Problematik der Pflegetagebücher.

Nach der alten Rechtslage waren diese durchaus ein probates Mittel, um vor Gericht für einen höheren Pflegeaufwand zu argumentieren.
Da nach der neuen Rechtslage der Aufwand nicht mehr die entscheidende Rolle spielt, sondern es auf die Fähigkeiten des Versicherten ankommt, wären die Pflegetagebücher eigentlich nicht mehr nutzbringend zu verwenden. Frau Dr. Waßer konnte jedoch darlegen, dass Aufzeichnungen durchaus ihre Berechtigung haben und auch bei der Frage der Fähigkeiten des Versicherten eine Rolle spielen können. Hierbei erklärte sie, was überhaupt Beweise sind und wie diese vor Gericht zu bewerten sind.

Ein Tagebuch als Aufzeichnung kann natürlich zunächst kein Beweis im rechtlichen Sinne sein, aber mit dem entsprechenden Beweisangebot der dazu bekräftigenden Zeugen sehr wohl vor Gericht eine Rolle spielen.
Insbesondere können eigene Aufzeichnungen dann eine Rolle spielen, wenn es um Tatsachen geht, die den Gutachtern nicht zugänglich sind, wie beispielsweise das Kriterium der „nächtlichen Unruhe“. Entsprechend der neuen Rechtslage kommt es daher auch nicht mehr so darauf an, was wie lange gemacht wird, sondern was wie oft gemacht wird, da es ja um die Fragen der Alltagskompetenz geht.

Abschließend gelangt sie zur Auffassung, dass eigene Aufzeichnungen sinnvoll und keineswegs überholt sind, aber wesentlich komplexer werden müssen.

Kommentar

Herr Peter Frings (Justitiar Caritasverband für die Diözese Münster) legte in seinem kurzweilig und amüsant vorgetragenen Kommentar dar, dass auch er davon ausgeht, dass das neue System hoch komplex ist und entsprechend Gerichtsverfahren zu erwarten sein werden.
Er nimmt an, dass viele der Betroffenen und deren Angehörige erst einmal mit dem neuen System überfordert sein werden, aber sich daraus auch eine Verpflichtung der Pflegekassen ergibt.

Anschließend wurden Fragen aus dem Publikum aus dem Podium fachgerecht beantwortet.

Fazit:

Ein unterhaltsames, souverän und charmant geführtes und inhaltlich sehr informatives Forum über eine fast völlig neue Rechtslage. Die Beteiligten waren sich einig, dass die Änderungen sehr positiv aufzunehmen sind, aber die neue Rechtslage auch viel Arbeit für die Beteiligten bringen wird.