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DGB beschließt Leitantrag
Unter dem Titel „Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie in Deutschland und Europa“ hat der DGB Bundeskongress die Leitlinien für sein politisches Handeln beschlossen. Hierzu gehören auch Grundsätze für die Gestaltung des Arbeitslebens.
Der Leitantrag nimmt zu den wichtigen Themen Digitalisierung, Integration, Soziale Sicherheit, Globalisierung und Wertewandel Stellung. Auch für das Arbeitsrecht hat der Kongress Grundsätze aufgestellt.
Würde des Menschen auch im Arbeitsleben unantastbar
Angesichts der Umgehung von Tarifverträgen, von arbeitsrechtlichen Ansprüchen und Mitbestimmungsrechten sei der gewerkschaftliche Kampf gegen prekäre Beschäftigung und Ausbeutung zentraler Bestandteil gewerkschaftlichen Engagements.
Dazu zähle konkret der Kampf gegen unfreiwillige Teilzeit, Arbeit auf Abruf, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen von Arbeitsverhältnissen, Minijobs und die missbräuchliche Nutzung von Leiharbeit, Werkverträgen oder Solo-Selbständigkeit.
All diese Beschäftigungsformen führten zu schlechte Arbeits- und Entgeltbedingungen, weil sie die zentralen Schutzmechanismen des Arbeitsrechts aushöhlen und die Belegschaften in Kern- und Randbelegschaften spalten.
Mindestlohn und equal-pay konsequent umsetzen
Vom Staat erwartet der DGB, dass er eine Vorbildfunktion übernimmt und auch seine öffentliche Vergabepraxis konsequent an den Kriterien Guter Arbeit ausrichtet.
Der DGB erinnert an die durchgesetzten Erfolge, wie die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Hier dürfe man jedoch nicht stehenbleiben. Der Mindestlohn müsse für alle gelten, auch der Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ müsse uneingeschränkt auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt gelten.
Auch fordert der DGB, Frauen und Männer dürften nicht länger Gefahr laufen, unfreiwillig in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben, wenn sie neben ihrer Erwerbstätigkeit beispielsweise zuhause Erziehungs- oder Sorgearbeit leisten.
Gute Arbeit für alle Beschäftigten
Auch die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen der jungen Generation, die überwiegend befristet beschäftigt werde, müsse stärker in den Blick genommen werden, damit diese in ihrer Lebens- und Familienplanung nicht eingeschränkt werde.
Die sozialen Dienstleistungsberufe in Erziehung, Bildung, Gesundheit und Pflege müsse eine deutliche Aufwertung erfahren, was sich auch in der Bezahlung niederschlagen müsse.
Die berufliche Aufstiegsmobilität von gering qualifizierten Beschäftigten und Langzeitarbeitslosen müssten durch Angebote zur Höherqualifizierung deutlich verbessert werden. Neben der Zuwanderung, einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie alterns- und altersgerechten Formen des Arbeitens sei dies eine Möglichkeit, dem wachsenden Fachkräftebedarf im Angesicht des demografischen Wandels gerecht zu werden.