dgb-logo
Veranstaltungen

Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes

Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Arbeitsrecht gegründet

Am 10. März 2017 ist in Berlin die „Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Arbeitsrecht“ gegründet worden. Einer der Gründungsinitiatoren war die DGB Rechtsschutz GmbH.

Denn es ist das Ziel des Unternehmens, die arbeitsrechtliche Position der Arbeitnehmer auch in einem internationalen Zusammenhang zu sehen.

Arbeitsrecht wird immer internationaler

Europäisierung, Internationalisierung und Globalisierung sind Entwicklungsströme, die letztlich auch einen starken Einfluss auf die Entwicklung des Arbeitsrechts genommen haben und künftig noch mehr nehmen werden.

Obschon der Blick nach China nur einen kleinen Ausschnitt des internationalen Geschehens wiedergibt, will die DGB Rechtsschutz GmbH auch aus den Erfahrungen dieses Vereins eigene internationale Positionen weiterentwickeln.

In der Arbeit der „Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Arbeitsrecht“ als Verein steht im Vordergrund, einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. Dazu gehört, mit speziellem Blick auf das Arbeitsrecht, beide Rechtssysteme zu vergleichen.

Rechtsvergleichung im Mittelpunkt

Zu diesem Zweck will der Verein vergleichende Studien auf den Weg bringen, den Austausch zwischen Rechtsexperten sowie Richtern initiieren, Stipendien organisieren und selbstverständlich die eigene Wirksamkeit nach außen tragen.

Vor dem Festakt in der Heilig-Geist-Kapelle in der Berliner Humboldt-Universität haben die Gründungsmitglieder den siebenköpfigen Vorstand gewählt. Das sind im Einzelnen:

  • Prof. Dr. Stefan Strassner, Fachbereich Wirtschaft, Informatik und Recht der Technische Hochschule Wildau als Vorsitzender
  • Prof. Dr. Bernd Waas, Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M als stellvertretender Vorsitzender
  • Dr. Johannes Heuschmid, stellvertretender Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts
  • Dr. Andreas Lauffs, Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie Honkong 
  • Dr. Helmut Nause, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamburg
  • Prof. Dr. Jens Schubert, Leuphana Law School Lüneburg, Leiter der Abteilung Recht und Rechtspolitik in der Ver.di-Bundesverwaltung
  • Reinhard-Ulrich Vorbau, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH

In der so besonderen wie ehrwürdigen Atmosphäre der Heilig-Geist-Kapelle konnten die Gründungsmitglieder zum Festakt zahlreiche Gäste begrüßen.

Ausgewiesene Chinaexperten als Festredner

Zur Eröffnung richtete Frau Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Vizepräsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, das Grußwort an die Teilnehmer der Veranstaltung. Als Festredner waren Frau Prof. Dr. Ninon Colneric und Herr Dr. Ulrich Hambüchen eingeladen, beide sind ausgewiesene Chinaexperten.

Frau Colneric als ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und Herr Hambüchen als ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht waren und sind sehr eng mit China verbunden.

Beide waren in langjährigen deutsch-chinesischen Projekten eingebunden und haben bereits die Völkerverständigung weitreichend geprägt. Frau Ninon Colneric war unter anderem Co-Dekanin an der EU-China School of Law, Ulrich Hambüchen war viele Jahr als Gesetzgebungsberater in der Volksrepublik China tätig.

Vorbau: Zur Internationalisierung der Arbeit Stellung beziehen

So konnte der gerade gewählte erste Vorsitzende des Vereins, Prof. Dr. Stefan Strassner nicht nur in einem feierlichen Akt den Beginn der Vereinsarbeit einläuten, sondern sich auch noch über eine äußerst gelungene Veranstaltung freuen.

Die DGB Rechtsschutz GmbH ist durch Reinhard Vorbau, den Geschäftsführer des Unternehmens, im Vorstand vertreten. Für ihn ist das Engagement des Unternehmens in der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft ein weiterer Schritt zur Positionierung bei der Entwicklung des Arbeitsrechts.

"Nationales Arbeitsrecht und die Vertretung der Gewerkschaftsmitglieder vor deutschen Arbeitsgerichten, das ist unsere Kernaufgabe. Im Hinblick auf rechtspolitische Entwicklungen und vor allem hinsichtlich der Internationalisierung von Arbeit müssen wir allerdings Position beziehen“, so verdeutlicht Reinhard Vorbau die strategische Ausrichtung des Gewerkschaftlichen Rechtsschutzes.