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Wir waren dabei

Bundessozialgericht: „Tag der offenen Tür“ am 12.09.2015

„Kommen Sie herein und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen des obersten deutschen Sozialgerichts.“ So lud der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch die Bürger ein und ca. 2.000 Menschen folgten diesem Aufruf. Der DGB Rechtsschutz war mit einem Informationsstand dabei.

„Kommen Sie herein und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen des obersten deutschen Sozialgerichts.“ So lud der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch die Bürger ein und ca. 2.000 Menschen folgten diesem Aufruf. Der DGB Rechtsschutz war mit einem Informationsstand dabei. 

Das Bundessozialgericht (BSG) bot den Besuchern ein interessantes und vielseitiges Programm: Die Geschichte des Gerichts und des Gerichtsgebäudes in Kassel-Bad Wilhelmshöhe, Filmvorführungen, Vorträgen zur Sozialgerichtsbarkeit und ihren Aufgaben, Besichtigung der Räumlichkeiten vom Richterzimmer, über die Bibliothek und Buchbinderei bis hin zum Präsidentenzimmer sowie Informationen zu Energie- und Umweltmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Auch das BSG als verantwortungsvoller Arbeitgeber und das soziale Engagement im eignen Haus kam nicht zu kurz. Für musikalische Unterhaltung und die Verköstigung war ebenfalls gesorgt.

Viele Besucher fanden auch den Weg zum „Jakob-Grimm-Saal“, einem Sitzungssaal im Ostflügel, der für Vorträge an diesem Tag genutzt wurde, und in das Beratungszimmer nebenan. Dort befanden sich die Informationsstände der Prozessvertreter. Unter ihnen war gleich der Erste der Stand der DGB Rechtsschutz GmbH. Fachkundig wurde er durch unseren langjährigen Vertreter vor dem BSG und Sozialrechtsexperten Max Eppelein betreut, der mit seinen Unterstützern für die Beantwortung von Fragen, Erläuterungen und Informationen zahlreichen Besuchern zur Verfügung stand.

Auch eine Gerichtsverhandlung war auf diesen Tag terminiert worden. Im „Elisabeth-Selbert-Saal“ tagte unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten der 1. Senat und hatte einen realen Fall der dort strittigen Kostentragungspflicht einer Krankenkasse zu entscheiden. Die Klägerin leidet unter einem Gendefekt, der bei ihr selbst keine Auswirkungen hat. Dieser Defekt kann jedoch bei Nachkommen zu schwerster und extrem lebensverkürzender Behinderung führen. Innerhalb einer notwendigen und von der Krankenkasse bezahlter, künstlicher Befruchtung ließ sie eine Gendiagnostik an den befruchteten, noch nicht implantierten Eizellen im vorembryonalen Stadium durchführen, obwohl die Krankenkasse die Kostenübernahme von knapp 10.000 € abgelehnt hatte. Sie begehrte den Kostenersatz hierfür. Die war nach der Entscheidung des BSG, die an diesem Tag getroffen wurde, jedoch nicht möglich. Eine Krankenbehandlung nach § 27 SGB V liege nicht vor. Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ergebe sich eine solche nicht.

Nicht nur die anwesenden Richter, sondern auch die am Informationsstand der DGB Rechtsschutz GmbH anwesenden Juristen stellten sich gern auch den Fragen der Besucher zu diesem Fall.

Der „Tag der offenen Tür“ zeigte nicht nur die Bürgernähe des zweitgrößten Gerichtszweiges der Republik. Er war auch eine gelungene Präsentation des BSG, aber auch der DGB Rechtsschutz GmbH als einer der seit Jahrzehnten wichtigsten Prozessvertreter vor den Schranken dieses Gerichts. 

Bilder und weitere Infos vom Tag der offenen Tür können Sie auf der Homepage des BSG anschauen.